Salzamtstag.
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Extract von der geschehenen Ausgabe an ver-kauftem Salze, dann wieder einen besonderen vonder, Ausgabe an Asche und noch einen drittenvon der Ausgabe an Psannensiein, diele drei Zet-tel werden von ihm und dem Regenschreiber un-terschrieben. Ueber die Ausgabe an Salz fürTauschholz wird des GegenschreiberS Manual mitdem Manual des Salzschreihers ebenfalls ver-glichen und nöthigen Falls gegen die Holzzettelgehalten, dann daraus, wie vorhin, ein Exrractgemacht, und solcher vorn, Gegenschreiber undHolzschreiber unterschrieben. Sämmtliche Extrackedienen dem Rentmeisier zu seinen Rechnungsbe-legen. Ueber die von dem Salzschreiber gelie-ferten Gelder quittirt ihm der Rentmeisier in sei-nem Manual, wogegen der Salzschreiber demRentmeisier die etwa schon erhaltene JnterimS-guittungen zurückgiebt. Die gedruckten Zettelwerden aber zusammengebunden und in der Salz-werköregisiratur verwahrt; auch können sie, we-gen des sich Anhäufens, nach abgehörter Salz-werksrechnung, weil sie dann zu nichts mehr dien-lich sind, kassirt werden. Die sämmtlichen Ma-nuale müssen gleichfalls zu Ende des Jahres inder Registratur aufbewahrt werden. Die übn- !gen Einnahmen und Ausgaben brauchen nachdieser Einrichtung keine Abrechnung,'sondern derRentmeisier erhält die weiteren Belege von den >Unterbedienten.
Der Tag, an welchem der Lohn an die Ar-beiter rc. gegeben wird, isi, wie überall, der letztein der Woche, also der Sonnabend. Am Nachmittags dieses Tages' wird von dem Rentmeisierdie Löhnung vorgenommen. Es dürfen jedoch nurdie Unter-Ofsicianten erscheinen, welche, jeder für