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Hundert und vier und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salz (Magnesium) bis Salzquellen enthält.
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zu machen. Da die Dämme der Deiche, wie!auch die Ufer an den Flüssen und Gräben, oft,durch gepflanzte Weiden verstärkt werden, wozu!man gewöhnlich Korbweiden nimmt, von welchen!die Sieder im Winter die alten Salzkörbe aus-flicken und neue in Vorrath verfertigen können, Iso muß der Deichmeister für die Fortpflanzung idieser Weiden an schicklichen Orten Sorge tragen.So oft er bei vorfallender Arbeit Tagelöhner an-- -nehmen muß, so hat .er, gleich andern Unterbe-dienten, alle Woche dem Rentmeister den Lohn-zettel einzureichen.

Das Amt des Brunnenmeisters besteht,vornämlich darin, daß. er die Kunstwerke, welchedie Soole aus einer Soolquelle, oder vielmehraus einem Salzbrunnen wältigen, das Kunsige-stänge, die Kunsträder rc. in seiner Aufsicht habe.Er muß das Schadhafte sogleich anzeigen, oderauch, wo geschwinde Hälfe nöthig ist, die Repa- >ratur sogleich besorgen und es dann dem Kunst- 'meister anzeigen.

Das Amt des Kunstmeisters oder Kunst-wärters besteht auf Salzwerken besonders darin,daß er des Tages mehrere Male das Salzwerkbegehe, und nach den Kunsträdern, Kunstgestän-gen und Pumpen, wie auch nach den Rvhren-gängen sehe, ob nichts Schadhaftes an denselbenwahrzunehmen, in welchem Fall er sogleich dienöthige Veranstaltung zur Ausbesserung treffenmuß. Nicht weniger muß er dafür sorgen, daßdas Gestänge, und wo es sonst an den Maschi-nen nöthig ist, wohl geschmiert werde, wozu erseine ihm untergebene Brunnenmeister und Wind-müller anhalten muß. Er muß dem Baumeistervon allem, was er an den genannten Gegenstän-