Salzaröeiter. 469
den schadhaft findet, so wie überhaupt von allenGebrechen des ihm untergebenen Werkes, sogleichAnreize machen. Auch muß derselbe den Lohn-zettel für die Brunnenmeisier und Windmülleralle Woche machen und dem Rentmeister ein-händigen.
Der Windmüller hat nicht nur die Kunst-werke bei der Windmühle auf eben die Art, wieder Brunnenmeister das seknige zu besorgen, son-dern er muß auch, so oft es nöthig ist, bei we-henden Winden die Windmühle suchen in Gangzu bringen, die Segeltücher aufspannen und ab-tackeln und die Windmählenflägel stets sorgfältiggegen den Wind zu stellen suchen, damit sie nichtin Gefahr stehen, von der Macht des Windesauf einer unrechten Seite ergriffen zu werdenund zu zerbrechen.'
Zu Brunnenmeister und Windmüller nimmtman gern gelernte Zimmerleuke oder Mühlärzte,welche, da sie nicht immer auf ihren angewiese-nen Posten zu thun haben, auch zu andern Zim-merarbeiten auf dem Salzwerke gebraucht wer-den können.
Der Sodenschmid muß zu allen Stun-den und Zeiten zur nöthigen Schmidarbeit gegen-wärtig seyn, wohin nicht nur die Verfertigungneuer Salzpfannen und deren Reparatur, sondernauch alle übrige Eisenarbeit, so zu Pumpen, Ge-stängen rc. gehören, zu rechnen ist.
Der Geschirr- oder Wagenmeister hatdie Stallknechte nebst dem diesen anvertrautenVieh, wie auch Wagen und Geschirr in seinerAufsicht und Verwahrung; daher derselbe fleißignachzusehen hat, daß die Knechte das Vieh nachOrdnung füttern und rein halten. Er hat die
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