Band 
Hundert und fünf und dreissigster Theil, welcher die Artikel Salyquellenanyeige bis Samzde enth
Seite
52
JPEG-Download
 

5r

Salz-Verordnung.'

Eorehen zugestellt werden, damit sie zu gleicher Zeitvon der richtigen Uebereinstimmung ihrer Extracte,mit denen von den Factvrs zu producircnden Extrak-ten, überzeugt und dadurch in den Stand gesetzt wer-den, die Nichtigkeit des vom Factor angegebenen Be-standes, desto eher beurtheilen zu können.

Zu mehrerer Uebereinstimmung und Controlli-rung der an die Provinzial-Salz-Casse abgeliefertenUcbcrschuß-Gelder wird hiermit verordnet, daß dieFactorS in ihren Extrakten, welche sie jedesmal mo-natlich an die Kriegs- und Domainenkammer ein-senden müssen,, die abgelieferten Ueberschuß-Geldernicht summarisch, sondern denen von der Provin-zial-Salz-Caffe ertheilten Quittungen gemäß, Postvor Post aufzuführen haben, mit der Bemerkung,unter welchem Dato jede ausgestellt worden, dann!alsdann der Departements-Rath, welchem es hier-mit zur Pflicht gemacht wird, die Angaben von de-nen Factoreycn, mit denen von der Provinzial-Salz-Casse berechneten Debits-Geldern monatlich verglei-chen und also dergestalt controlliren kann.

Dieserhalb ist aber nothwendig, daß sämmtlich!Factoreycn angewiesen werde» müssen, spätestens denLösten eines jeden Monats abzuschließen, damit so-wohl deren Extrakte, als auch die abgelieferten Gel-der, vor dem Abschluß der Ober-Salz-Caffe einge-hen, und letztere Casse jedesmal den letzten des Mo-nats abzuschließen im Stande ist.

4) Muß Commissarius hauptsächlich mit dar-auf sehen, daß von den Salzbeständen nichts ver-borgt und creditiret, und das Salz nicht anders,als gegen baares Geld verabfolgt werde.

- Dieserwegen hat Camera sämmtliche Faktors z«instrniren, auch selbigen bekannt zu machen, daßwenn dieser Fall eintreten sollte, sie nicht allein dar-über sofort bestraft, sondern auch den Geld-Betrszdes verborgten Quanti sogleich ex proprii» ersetzen,und die Gelder bei Anwesenheit des Revisors, so-gleich an die Ober-Salz-Caffe absenden sollten.

' 5) Hat Revisor keine großen Lassen-Beständ!' in den Factoreycn zu dulden, sondern darauf zu hal-ten,, daß solche bei seiner Anwesenheit sogleichPost btsorverr werden.

> 6) WS