Salz-Verordnung,
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6 ) Muß von ihm die Visitation des' naturellenSalzbcstaudes ganz genau gehalten' und hauptsäch-lich darauf attcndirct werden: ob auch
s) Alle Tonnen voll und in den obersten Rei-hen keine leeren Tonnen befindlich sind, welches, wonicht anders, doch beim Anschlagen derselben zu be-merken ist.
b!i'>. In den untersten Reihen und Lagen, laßtes sich wohl nicht denken, leere Tonnen darin zuverpacken, da solche von den obersten Lagen ange-füllter Salztonnen gleich zerdrückt werden müßten,oder es würde damit ein FalsuM auf solche Art be-gangen, daß das Salz herausgeschüttet und die lee-ren Tonnen mit Erde oder Sand angefüllt würden.
ü) Ist auf die Qualität der Tonnen zu sehen,zu den: Ende auch einige Tonnen zur Probe zu wie-gen, uuo bei den fehlerhaften Tonnen deren Zeichenzu copircn sind.
c) Ist ferner darauf Rücksicht zu nehmen, daßbeim Aufstapeln der Tonnen der nöthige Raum zwi-schen den Lagen zum Durchgehen gelassen werde, da-mit die Richtigkeit des naturellen Salz-Bestandeszu jeder Zeit untersucht werden kann.
>iV^>aß das alte Salz nicht so lange aufbc-wahrtftzmrdern zuerst dcbitirt werde, zu dem Endesolches besonders und allein gepackt, nicht aber mitdem frischen Salze melirt werden muß. Um mmdieses zu verhüten, so wird hiermit verordnet undfestgesetzt, jede Tonne, nachdem das Salz von Zeitzu Zeit ankommt, zu numcrircn, solche nach der Folgeder Nummern zu verpacken, und solchergestalt zu de-bitiern, auch in den Cassen-Büchern die Nunnnerndes verkauften Salzes genau zu bemerken, damit beider Revision auch darauf attendirt werden kann.
7 ) Wenn nun diese Revision beendiget worden,so muß ein Protocoll darüber aufgenommen und insolchem ganz genau verzeichnet werden, wie die Re-cherche nach vorangcführten Vorschriften geschehenund ausgefallen ist.
Diese Protocolle sind alsdann sogleich an dieKriegs - und Domamen - Cammer einzusenden undselbige hat sodann das weiter Erforderliche dergestaltzu untersuchen und darauf uvthigcufalls solche Ver-
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