86 Salzwerks-Officianten. Salzwerks-Verw.
ken und dem dazu gehörigen Gestänge bestehen. Siehängen von den Bewegungökräften, die einem zuGebote stehen, ab. Sie zwecken aber alle dahin ab,die Soole aus dem Brunnenschächte oderSoolbrun-nen nach dem Gradirwerke, und da von einem Fallezum andern zu bringen. Die erste Bewegung fußtsich auf den Stoß, welchen die Hauptmaschine durchdie Bewegungskräfte empfängt, diese theilt sich demKunstgestänge und von diesem vermittelst der Kunst-kreuze dem Pumpenkolben mit. Es gehören zu denMaschinen auf einem Salzwerke: die Wasserpum-pen oderRöhrenleitungen, dieH and pumpen,die Gesch wind stet lung, die Kunsträder, welchein Wasserräder und in Tritträder bestehen; dieWindmühlen, das Kunstgestänge oder dieStangenkünste, die Stangenleitungen(Feldgestänge), die Dampf- oder Feuerma-schinen, die Oefen mit ihren Kanälen rc., s.den Art. Salz und Salzsiederey, Th. 182 , S.Sgi u. f.
Galzwerks»Officianten, s. Salzwerks-Be-a m t e n.
Galzwrrks-Verständige, Salzwerks «kundige,
s. den Art. Salzwerks-Wissenschaft.
Salzwerks - Verwaltung, Galzwerks - Admini-stration, s. den Art. Salz und Salzsiederey,Th. i33, S. 122 u. f. und die Art. Salz - Con-scription, Th. i34, S. 5oo u. f., Salz-Ver-ordnung, oben, S. 5o. Die ordnungsmäßigeund treue Verwaltung eines Salzwerkö ist der wich-tigste Gegenstand für einen Landesherr» oder für eineGewerkschaft. Wenn ein Salzwerk in allen Stückenvon der Natur begünstiget worden, wenn es durchKunst und Fleiß verständiger Männer noch so voll-kommen eingerichtet ist, und es fehlt an einer wohlge-ordneten Administration, so läuft der Besitzer dessen