Band 
Zwölfter und letzter Theil, die Buchstaben T bis Z enthaltend.
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Taback.

In Rußland wurde daö Rauchen 1634 bey Verlustder Nase verboten.

Im Jahr 165z sicng man in,'Lande Appenzell anTaback zu rauchen. Anfänglich liefen die Kinder denennach, welche auf den Gaffen rauchten; da ließ der Rathdie Tabacksraucher vorladen und bestrafen, auch denGastwirthen befehlen, diejenigen anzuzeigen, die bey ih-nen rauchen würden. ^

Im Jahr 1661 wurde die Berner Pokizeyordnung ge-macht, die nach den zehn Geboten abgetheilt ist; in die-ser steht das Verbot des Tabackrauchens unter der Ru-brik: du sollst nicht ehebrechen. Dieses Verbot wurde167g erneuert und das deshalb niedergesetzte Tabacks-,gerecht, O-mnadi-s clu sl'-idac, hat sich bis in die Mittedes fetzigen Jahrhunderts erhalten. " In GlaruSwurde das Tabackrauchen, 1670 und in den folgendenJahren, mit einer Krone Geld bestraft.

Im Jahr 1676 versuchten ein Paar Juden zuerst denTabacksbau in der Mark Brandenburg, der jedoch erst1681 zu Stande kam.

Im Cantvn Basel nahm der Tabacksbau 1736 seinenAnfang. ,!

Pabst In n chcenti.u s XII. that im Jahr 169» alle inden Bann, die in der St. Peterskirche Taback schnupfenwürden. Im Jahr 1697 wurde der Taback schon in derPfalz und in Hessen gebaut. Der Rath zu Straßburgverbot im Jahr 1719 den Anbau des Tabacks, aus Be-sorgnis , er möchte dem Getraide schaden. Im Jahr1724 hob Pabst Benedikt Xlll. die Ercommunicationdes Jnnocentius auf, weil er sich selbst an den Tabackgewohnt hatte. " JonasMontadonzu Olianxckes b'oixl» erfand 1760 eine Maschine, mit der man ineinem Tage ohne Abgang 100 Pfund Taback rappenkann.

1. Ulloa Nachrichten von Amerika I. S. 13S. 2. Kaiser!.

privik.