Band 
Zwölfter und letzter Theil, die Buchstaben T bis Z enthaltend.
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Turnier.

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zu werden, mußte der junge Edle erst sieben Jahre inder väterlichen Burg unter der Aufsicht des Frauen-zimmers, dann sieben Jahre Edelknabe, Bube, oderwie man die Edelknaben aus dem hohen Adel imrzten und, r^ten Jahrhundert nannte, Junkherr oderJunker, und endlich sieben Jahre Knappe oder Waf-fenträger eines Fürsten oder berühmten Ritters gewe-sen seyn. Hatte er sich in dieser Zeit durch Treue,Rechtschaffenheit und Tapferkeit ausgezeichnet; fo wur-de er für würdig gehalten, bey vorkommender Gelegen-heit. unter den gewöhnlichen Feyerljchkeiten, die Nit-terwürde zu erlangen, wobey er angeloben mußte,sein Schwert» zum Schutz und Dienst der Religionund ihrer Diener, seiner Mitbrüdcr und vorzüglichher Wittwen, Waysen und verfolgten Damen zu ge-brauchen. Hatten die Ritter keine Gelegenheit hier-zu unh hatten sie keine Fehde zu befürchten; so wall-fahrteten sie ins gelobt? Land, oder zogen als Aben-teurer durch Deutschland und die benachbarten Reiche-der besuchten Turniere. Letztere waren ein für denRitter- und Adelstand ausschließliches Vergnügen, wel-ches Könige, Fürsten, Grafen und Dynasten bey fey-srlichen Gelegenheiten anstellten, um ihre Gaste zuunterhalten, vorzüglich aber dem männlichen Geschlech-te Gelegenheit zu geben, sich im Kampf zu üben, sichauf den Krieg vorzubereiten und die für den Siegerbestimmte Belohnung zu erringen.

Aus einer Stelle deS Pro cop i u S, *3 her im JahrKbo lebte, erhellet, daß den Turnieren ähnliche Rit-terspiels sowohl unter den Franken, als auch unter an-dern Völkern, üblich waren, wobey auch eine gcldeneMedaille, die bey den Franken mit dem Bitte desfränkischen Königs, bey den Deutschen aber mt demBilde des römischen Kaysers geziert war, ausgetheiltWrdf, Air Worte hetz ProcopiuS sind fegende: