Wafft'iiplätze. Wage. 24.A
Fcliolla//. in kNrüoct. v. 1000, 4. GogUtt
vom Ursprünge der Gesetze, m. S. 270 .
Waffenplätze in den Festungen sind eine Erfindung desMarechal De Bauban. Juvencl de Carlen«cas Gesch. der schönen Wiss. und freyen Künste, über-setzt von Joh. Erhard Kappe. 1749- i. Th. 2.Aüschn. XXII- Kap. S. Z46.
Waffensalbe ist ein abergläubiges Mittel, wodurch maneine Wunde zu heilen gedachte, indem man nicht dieMunde, sondern das Gewehr, womit die Wunde ge-macht worden war, damit bestrich und verband. Phil.Aurcolus Thevphrast. Paracclsus von Bom-bast inHohenhcim soll diese Salbe im XVI. Jahrh, erfun-den haben. I. A. Fabricii Allgem. Hist. der Gelehrs.1754. z. B. S. 561.
Waffenstillstand erfand Lycayn. IVin. VII. kect. 57 -Waffentanz s. Tanzkunst.
Wage ist ein Hebel, der dazu dient, das Gewicht der Kör-per vermittelst eines Gegengewichts zu erfahren. Solldas Gegengewicht allemal eben so schwer seyn oder ebenso viel wiegen, als der Körper selbst, so wird ein gleich«armichter Hebel erfordert und eine solche Wage ist die ge-meine gleicharmichte Wage, von welcher die Kramerwa-ge, Goldwage, Probirwage u. s. w. nur Arten sind, diesich durch ihre verschiedene Scharfe und Empfindlichkeitunterscheiden.
Ehe man den Gebrauch der Lastthiere und Fuhr-werke kannte, mußten die Menschen die Lasten aufihren Schultern tragen, wobey sie bald die Erfahrungmachten, daß die Last am leichtesten zu tragen war,wenn man die Mitte ihrer Lange zum Ruhepunkte mach-te, weil sie sich alsdann von selbst in ihrer Lage erhielt. *Diese Erfahrung soll dann die Veranlassung zur Erfin-dung des gleicharmichten Wagcbalkens gegeben haben,an dessen beyde Ende man Stricke band, die man unten
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