Zeitungen.
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wohnliche Art mit, die Bewegungen der Sonne und desMondes auszurechnen, wodurch die Zeitrechnung mitzwey Epochen, die in Indien sehr berufen sind, berei-chert wurde, deren eine die bürgerliche Zeit bestimmt,- und in das Jahr vor Christi Geburt fallt, die an-dere aber die astronomische Zeit angicbt, und sich mitdem Jahre 6zg nach Christi Geburt anfangt.
I. //-oockot. IV. n. 98. 2.1-rH VIl. 3. 3. Allgemeines Historisch.Lex. von Boddens. Leipzig. 1709. IV. Lh. S. 4S7. ».4. I. A. Fabricii Allgemeine Hist. der Gelehrt. 1752.2. B S. 193. 5. Pütters Handbuch der deutschen
Reichshistorie. Göttinzen- 1762. 1. S. 46. d. 6. Eben-daselbst S. 121. ff. 7. J'/veneldeEarlencas Ge-schichie der sch ncn Wissen chafien und freyen Künste,übersetzt von 2 0 h. Erh. K a p p e- 1752. 2. Lh. V. Kap.S- 80—82. 8. Ebendaselbst S. 68-
Zeitungen werden in politische und gelehrte eingetheilt,unter denen die politischen Zeitungen die ältesten sind.Die älteste Spur von politischen findet man in China,wo seit undenklichen Zeiten die Pekingsche und chinesischeZeitung eristirte. Die Pekingsche Zeitung ist eigentlicheine Hofzeitung, in welche nichts eingerückt werden darf,was nicht vorher dem Kayser überreicht, oder von ihmselbst eingeschickt worden ist. Niemand darf es wagen,etwas hinzuzusetzen. Einst wurden zwey Secretare des-jenigen Tribunals, dem die Besorgung dieser Zeitungübertragen ist, am Leben gestraft, weil sie etwas in dieseZeitung eingerückt hatten, das nachher falsch befundenwurde. Die Pekingsche Zeitung wird täglich gedruckt,und ist jedesmal 6« bis 70 Seiten stark. Die übrigenchinesischen Zeitungen fasten sich kürzer und liefern nurAuszüge aus der Pckingschen, Nachrichten von den öf-fentlichen Angelegenheiten und Vorfallen des Landes,Memoriale an den Kayser, Bittschriften, die ihm über-reicht worden sind, die Antworten des Kaysers darauf,B. Handb. d. Erfind. -2rLh.. § f Nach-