Band 
Hundert und zwei und fünfzigster Theil, welcher die Artikel Sege bis Seihezeug enthält.
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Seidenmanufaktur. 409

Englischen Frauenzimmers ganz eingehen würde, einenBefehl auswirkten, wodurch auf fünf Jahre alle Ein-fuhr der verarbeiteten Seidenwaaren verboten wurde,die Genueser Gürtel ausgenommen. Im Jahre 1482wurde dieses Verbot auf vier Jahre erneuert, weil diewieder zugenommene Einfuhr vom Auslande her dieeinheimischen Arbeiter aller Beschäftigung beraubte.Diese Verbote wurden auch im Jahre 1504 erneuert,woraus hervorging, daß damals noch keine seidenenStoffe, sondern nur Bänder und dergleichen leichteGalanterie-Waare in England gemacht wurden, undim Jahre 1554 erschien in England eine Verordnung,wonach den untern Ständen bei harter Strafe unter-sagt ward, Seide am Hute, Gürtel rc. zu tragen. UnterJacob dem Ersten wird dieses harte Geseh widerru-fen. Dieser König war eö auch, der die Seidenfabri-kation in England besonders empor zu bringen suchte.Daß sich die Seidenweber in und um London zu einerZunft im Jahre 1562 erhoben, ist schon oben unterSeide und Seidenbau,S. 38, angeführt worden.

! Der wichtigste Zeitpunkt für die Englische Seidenma-! nufakturen beginnt mit dem Widerruf des Edikts von! NanteS, wo 70,000 Hugenotten aus Frankreich nach> England und Irland zogen, worunter sich viele Seiden-weber befanden, s. auch oben, S. 38, die sich zu Spi-talfields, einer der Vorstädte Londons, niederließen, unddaselbst Seidenmanufakturen errichteten. Bis zumJahre 1692 durften fremde Seidenwaaren ungehindertin England eingeführt werden, so daß die Einfuhr vomJahre 1685—1693 jährlich 6—700,000 Psd. Ster-ling betrug. Von dem oben genannten Jahre ab wurdeaber den eingewanderten Französischen Seidenfabrikan-ten ein Patent ertheilt, wonach zu ihrer Begünstigungdie fernere Einfuhr von Französischen Seidenfabrika-ten verboten wurde, welches Verbot auch im Jahre1701 auf alle aus Indien und China kommenden seide-