Band 
Hundert und zwei und fünfzigster Theil, welcher die Artikel Sege bis Seihezeug enthält.
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430 Seidenmaschine.

Kenntniß von Seidenzeugen verschafft hat. Diese ^Kenntniß reichen aber nicht allein hin, ein tüchtigerFabrikherr zu werden, sondern es ist auch nöthig, daßer den ganzen Mechanismus der Fabrikation kennt,um als Sachverständiger seine Arbeiter selbst ordnenzu können; ist dieses nicht der Fall, so muß er-sichaufseinettWerkmeister ganz verlassen, wodurch er leicht,wenn dieser nicht ein redlicher, gewandter, und in seinen,Fache gut unterrichteter Mann ist, manchen Mach-theil haben kann. Am besten ist eö, wenn ein solchekUnternehmer die Fabrik oder Manufaktur in seinemHause haben, oder wenigstens ein eigenes Gebäudedazu bestimmen kann, in welchem die mehrsten Haupt-arbeiten verrichtet werden, weil er dann selbst alleArbeiten übersehen kann, als wenn alle Arbeiten au-ßerhalb geschehen müssen, wo er denn keine genaueAufsicht führen kann, und sich bloß auf die Ehrlich-keit seiner Arbeiter verlassen muß. Im weitläufi-gen Verstände nennen sich alle Seidenwirker, die ientweder für sich, urtd auf eigene Rechnung, oder !für andere große Seidenmanufakturisten arbeiten, un- >eigentlich Seidenfabrikanten oder Seiden- lmanufakturjsten; sie sind eigentlich nur Sei-denweber- oder Seidenwirkermeister.Denn ein eigentlicher Manufakturist oder ,Fabrikant beschränkt sich nicht bloß auf dasWeben oder Wirken der Seide, sondern erbesorgt auch Las Kettenscheeren, Färben, Appre-tiren rc. rc.

Geidmmaschlne, Maschinen, welche im oder zumSeidenbau gebraucht werden, hierher gehört d:eBrutmaschine, der Seidenhaspel, die Sei-denzwirn- oder Moulinirmühle, die Sei-denwickelmaschinen, die Schnurrader,

Spulen, der Seidenwirkerstuhl, das Spul'

rad rc. rc.; s. diese Artikel.