Seife und Seiftnsiederey. 623
Jahre 1791 am 15ten Mai eine Verordnung von derStadtobrigkeit zu Marseille. Auf wiederholte Klagender Handelsleute und Verbraucher der genannten weißenSeife, daß sie stark verfälscht, und mit Wasser von denFabrikanten geschwängert werde, hat die Obrigkeit sickgezwungen gesehen, die unten erwähnte Verordnungbekannt zu machen. Dieser Betrug der Fabrikanten istum so stärker zu rügen, da er durch kein äußeres Merk-mal sich an den Tag legt; vielmehr ist eine solche ange-feuchtete Seife weißer von Farbe und hat ein gefälligeresAussehen, als die unverfälschte. Man kann sie bloßdurch den Gebrauch erkennen, indem sie leichter zergeht,oder im Liegen leichter wird, auch Runzeln bekommt.Man mußte nun, um die Wirkung der Betrügerey Je-dermann unter die Augen zu bringen, ein leichteresMittel dazu auffinden, als dasjenige ist, welches die che-mische Zergliederung an die Hand giebt, weil sich damitnicht ein Jeder abgeben kann. Herr Bernard, einFabrikant zu Marseille, hat ein solches Mittel gefunden,und dasselbe dem dortigen Magistrate bekannt gemacht,welcher hierauf Kunstverständige ernannt hat, die denVorschlag untersuchen und von der Zweckmäßigkeit desgenannten Mittels Bericht erstatten sollten. Diese nunhaben angezeigt, daß durch das genannte Mittel der ver-sprochene Zweck vollkommen erreicht wird, und daß manhierdurch deutlich wahrnehmen kann, ob die Seife mitWasser übersetzt sei, oder fremde Körper darin stecken,die sich nicht damit verbunden haben. Sie beweisen indemselben Berichte, daß unter den Seifenproben, welchedie Fabriken-Inspektoren den Kunstverständigen zuge-stellt haben, ernige gewesen sind, die auf 16 Unzen in12 Stunden nach der Filtirung nur 8 Unzen wogen,wie man sie wieder auf die Wageschale brachte, so daßdie Waare um die Hälfte geschwunden war, und siegerade so viel Wasser, als wirkliche Seife enthalten hatte.Die nämlichen Inspektoren und die von dem Magistrate