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Hundert und acht und dreissigster Theil, welcher die Artikel Säure bis Schaf und Schafzucht enthält.
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466 Schacht.

Theil schreiten oder sich mit dem Bau ausbreitetdarf. Die Art, wie man einen solchen Schachtanlegt, wobei man jedoch dasjenige zu berücksichti-gen hat, was bei der Angabe der Schächteüberhaupt beobachtet werden muß, s. oben, unterSchacht, ist folgende: Man bestimmt den Ort,wo der Schacht nach Beschaffenheit der Umständeund der zu gewinnenden Erze abgeteuft werdensoll, und wenn der'Schacht gerade auf einen ge-wissen Püu.k'f in der Erde niedergemacht werdensoll, so bestimmt man diesen nach den Regeln derMarkscheldekunst, s. diese, Th. 84 - S. 4s;,sehr genau an dem Tage. Wenn ein solcher Schachtauf einen flachen Gang abgesunken werden muß, sosetzt man ihn, nach Beschaffenheit der Umstände undder zu gewinnen den Erze so weit in das Hangende,daß man den Gang, wenn er tief niedersetzt, erst 20und mehrere Lachter durchsinket, welches man umdeswillen thut, dämit man die in der Zimmerungund Förderung so kostbare und beschwerliche sla- iche Schächte fo viel als Möglich vermeiden lmöge; alsdann bestimmt man die Länge und Breite ^dieses Schachtes, und macht ihn, wenn er in einembloßen Zieh- und Förderschachte besteht, nach Be-schaffenheit der Umstände ^ bis H Lachter weit,und §, i bis Lachter lang, wenn er hingegenzu Wasser- und Treibekünsten gebraucht werdensoll, Z, i bis Lachter weit, und bis 4 Lach-ter lang. Man richtet dann das Abteufen so ein,daß der Schacht saiger gerade nieder geht, und 'wenn derselbe sehr groß werden muß, so machtman ihn in dem Tagegebirge, wenn dieses sehrbricht, erst nur H Lachter weit und Lachmlang, und holt darauf die Weite und Länge nach,die er haben soll.

.Macht (Roll-), s. Th. 126, S. 67;. Es giebt