Band 
Hundert und drei und vierzigster Theil, welcher die Artikel Schiffbaukunst bis Schifffahrt enthält.
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Schiffbauklmst.

des körperlichen Raumes, der einer Schiffslast gleichist, gewöhnlich anderthalbmal so groß angenommen,als der körperliche Raum einer der Schwere einerSchiffslaft gleicheil Masse Seewaffer, und das giebt,daß scharfer gebancte Schiffe, welche Geschütz fuy-, ren, auch in ungefähr gleichem Verhältniß stärker be-mannt sind, und zur Bergung des Schiffsvolkes undseiner Provision für die Reise eines größeren Rammes bedürfen, ein für die mehrsteu Falle sehr paß-Uches Mittel. Die allgemeine Regel zur Bchim-mung der Lästigkeit der Schiffe auf diesem Wegewird folgende seyn: Man bestimme den körperlichenInhalt aller im Schiffe zur Bergung der Ladungbestimmten Abtheilungen, und dividire ihn durch eineZahl, welche der andcrthalbmal angenommenen Großeder Masse Seewaffer gleich ist, die eine Schiffslastwiegt, in eben dem Maaße ausgedrückt, welches zurersten Bestimmung gebraucht wurde. Um den kör-perlichen Inhalt des zur Einchmung der Frachtgü-ter bestimmten Raumes zu finden, bedient man sichfolgender Methode: Man mißt nämlich: 1) Vorneinige Fuß hinter dcni Fockmast, etwa in der Gegendder Mitte des Fockcrust, innerhalb des Schiffraumcs,drei Weiten des Schiffes zwischen den Wegerungen,eine dicht unter dem Verdeck, die zweite über demKolschwinn, dir dritte in der Mitte zwischen beidenoder auf der halben Tiefe des Raums. — 2) Mißtman drei ähnliche Weiten, da, wo der Besaansmaststeht, und 3) nochmals drei ähnliche Weiten, in derTritte zwischen den beiden Stellen, an welchen dieäussersten Weiten nach 1 und 2 gemessen werden,llk" ^^t man 4) die Entfernung der Stellen, anwv* bie Weiten nach 1 und 2 gemessen wurden.5) Die Entfernung der vordersten Steilen, wo die^betten nach i vom Vorsteven gemessen wurden. —b) Die. Entfernung der hintersten Stelle, an wel-