Band 
Hundert und drei und vierzigster Theil, welcher die Artikel Schiffbaukunst bis Schifffahrt enthält.
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458 Schiffer.

Bedeutung zwar noch gangbar ist, jedoch auch sei-ner wird. Von Hochbordcn ist auch hier segelnüblicher. Da es nunmehr gefährlich warzu schiffen. Apost. 27, 9. Da wir aberlangsam schiffeken, V. 7. Wir schiffetenunter Ey pern hin, V. 4.— II. Als ein Ac-tivum oder thätiges Zeitwort, mit dem Schiffefortschaffen. Waaren nach Frankreich schif-fen, ein gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch. Inden Zusammensetzungen ausschiffen und ein-schiffen bedeutet es aus dem Schiffe und in daSSchiff bringen.

Was nun das Schiffen oder Segeln, Lat.

; Fr. mutier, eonrlr, ^onverner nnVrÜ88oaii, Holl. Vaaran, Xoo-Ix>u-

Lcm^oii) ^vilou, anbetrifft, so wird dadurchbei den Seeleuten das auf dem Wasser Fah-ren, oder ein Schiff auf der See führen und re-gieren, verstanden; man sehe hierüber den ArtikelSchifffahrt nach.

Schiffer, Lat. iLavarcliu», lVavi zwaolaMn!?; Fr-Nnitro <!'un V.iisüoau; Holl. Schwcd.

derjenige, welcher auf dem Schiffe dieAufsicht über dasselbe und über die Ladung hat.'und auf dem Mittelländischen Meere der Schifftpatron oder Patron heißt, Fr. 1'ation oderi'ation <Iv ; Jtal. I'atronn. Auch ia'

Deutschen nennt man denselben den Schiff- od^Schiffsherrn, obgleich dieses letztere eigentlich de''Eigenthünier des Schiffes bezeichnet. Ein Sch^

. fcr, welcher nicht Eigenthümer des Schiffes imwird zum Unterschiede Sehschiffer geuau»^Alif den Kanffahrteyschiffen, wo sich kein Schm^fkapitain bestndet, ist er der Oberste des Sch^fes, der den Steuermann, auch S ch'mann genannt, unter sich hat; man ^