528 Schifffahrt.
thaginenser steht, die Römer, was die Handlunganbetrifft, eben die, Rechte und Freiheiten wie-ie Bürger selbst haben sollen.
Von dem dritten Tractate, welcher imJahre 497 der Stadt Rom abgeschlossen worden,redet mir Livius, *) sagt aber nur dies We-nige davon: „Man erneuerte dieses Jahr zumDrittenmale den Tractat mit den Carthagiensernund beschenkte ihre Gesandten, die dicscrhalb nachRom gekommen waren, mit Bezeiguug der Freund-schaft und Höflichkeit.
Der vierte Tractat wurde noch zu der Zeihals Pyrrhus nach Italien überging, in ebendem 497sten Jahre mit den Carthaginesern errichttet. Man verglich sich darin über eben die Ge-genstände, die man im vorigen gesehen, und fügtenoch folgendes hinzu:
Wenn einer oder der andere Theil ein schriftlich^Bündniß mit dem Pyrrhus errichtet; soweiter diese Bedingung hinzufügen: daß es ihm er-laubt seyn soll, demjenigen, der angegriffen wird.Hälfe zu leisten. Es werde von beiden Völker"das eine oder das andere angegriffen, so solle"allemall die Carkhaginenser die Schisse hergebe",sowohl zur Uebersetzung der Soldaten und Lebe""lMittel, als zum Kriege selbst; doch soll sotv""das eine, als das andere, seine Truppen vs'seinem eigenen Gelde besolden. Ferner sollenCarkhaginenser den Römern auch zur See 2-estand leisten, wenn es nöthig ist. Man wolle/',Mannschaft eines Schiffes nicht zwingenWillen herauszugehen-"
) l.ib. lX. c. 4Z.