Band 
Hundert und drei und vierzigster Theil, welcher die Artikel Schiffbaukunst bis Schifffahrt enthält.
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Schifffahrt.

ten. Eben dieses Gesetz unterscheidet auch aus-drücklich die Flotte vom Orient von der Aegypli-schen, und verordnet ihren Matrosen eben dieselbeFreiheiten, welche die von der Afrikanischen Flottegenossen haben. — Die Flotte, welche die Römerauf dem Poncus Euxinus oder dem schwarzenMeere unterhielten, und die aus 40 Segeln be-stand, diente nicht nur die nahgelegenen Völkerim Zaume zu halten, sondern auch die Waarendieser Gegenden durch die Handlung zu überkom-men; obgleich nicht zu leugnen ist, daß diesesMeer von den Römern erst ziemlich spät beschifftworden. Unter Trajan'S Regierung wußte manzu Rom noch nicht, ob die Mäotische See in dasWeltmeer fiel, wie man beim PliniuS'") ge-wahrt. Man sah Colchis und den Berg CaucasuSals das Ende der Welk, und die Schissfahrt nachdem Flusse Phafi6,^als das größte Unternehmenan, das man zur See wagen könnte. Zur Zeitdes Cicero hieß es viel zu Rom, wenn manden Eingang des schwarzen Meeres gesehen hatte.Der Schah flotte wird im 6ofi1ee! .lustlnimwo'I'Iikoclvsilmo gedacht. Sie war bestimmt dieEinkünfte des Reichs, welche aus dcn am Mit-telländischen Meere gelegenen Provinzen erhobenwurden, nach Rom zu bringen. -- Was diespanische Flotte anbetrifft, so findet manzwar nicht, daß die Römer eine besondere Flottefür den Spanischen Handel gehabt hätten, die zufestgesetzten Zeit auf und zu gefahren wäre;allem es ist gewiß, daß eine große Anzahl Schiffe""t diesem Handel beschäftiget gewesen, und mangewahrt aus dem Theodosianischcn Gesetzbuche,

*) II, x, tzz.