Band 
Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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90 Souveränität.

für's fünfte gegen sein ganzes Hofgesinde christlichund unverweislich verhalten soll und muß, wenn eranders nach diesem unserm vorgenommenen Sprüch-lein den Namen haben wolle, daß er nicht ohne Ver-stand sei und in seinem Regimente allerlei Unrecht,so viel in dieser Schwachheit möglich. verhütet undvermieden werde." — Hier mag nun noch Folgendesvom Prediger und Gepredigten kurz vorangehen.Glaser war eine Zeitlang Heinrichs Hofmeister,hernach Hofprediger gewesen, und als Superintendentin Gera im Jahre 1615 mit dem Ruhme eines ebenso klugen, als redlichen Mannes gestorben. SeinFürst Heinrich starb den 3ken December 1635 undwar einer der vortrefflichsten Regenten des Reußi-schen Hauses, dem es noch jetzt zur großen Ehre ge-reicht, daß er sich von seinem Hofprediger von öffent-licher Kanzel herab Wahrheiten hat sagen lassen, dieman heut zu Tage für Sachre halten würde, unddabei ihn noch zur Herausgabe derselben ermunterte.Von dem Leben dieses merkwürdigen Regenten findetman etwas in Bekler'S Reußischen Stammtafel.Jetzt nun zur Rede selbst.

„Dom ersten Punkt, wie sich ein junger Fürst oderHerr in seiner angehenden Regierung gegen seinenlieben Gott christlich und gebührlich verhalten soll?Es werden, liebe Christen, ohne allen Zweifel heutzu Tage auf unsers Herrn Gottes Grund und Bo-den viele grobe unverständige Leute gefunden, die inden Gedanken stehen und sich träumen lassen, dieHerrschaft über andere Leute komme über zwerch undvon ungefähr, so daß einige gewaltige Leute sich un-ter den Völkern erhoben und aufgeworfen, und sichden andern aus Ehrgeiz und Hoffarc vorgezogen,die Herrschaft an sich gerissen und daher die Machtund Gewalt über sie bekommen haben, welche Ge-walt sie nun nicht wieder aus der Hand geben wol-len, besonders da an allen Orten und in allen Län-dern eine starke -Gewohnheit daraus geworden. So