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Spanien.
und seiner Familie waren größtentheilö dieselben, diedamals in Frankreich unter Napoleon galten. DieCivilliste des Königs wurde auf 2 Millionen Piaster,nebst einigen Domainen festgesetzt, die auch 1 MillionPiaster eintragen sollten. Dem Prinzen von Asturienwurden als Appanage 200,000, den Infanten 100,000,denInfantinnen 50,000, und der Königin, als Witt-wengehalt, 100,000 harte Piaster ausgesetzt. DieVerhältnisse und Rechte der Staatsbürgerwaren folgende. Alle Staatsbürger sind vor dem Ge-setze gleich, und keinem gilt irgend ein Privilegium,jedoch giebt es noch CorteS oder eine National-Ver-sammlung, die aus drei Bänken: der Geistlichkeit,dem Adel, und dem Volke, im Ganzen aus 172 Mit-gliedern besteht. Unter dem Volke oder auf der drittenBank sind Deputirte von den Provinzen, von denvornehmen Städten, von den Kaufleuten, und von denGelehrten und Künstlern begriffen. Die Religionbleibt unumschränkt die katholische, so daß keine an-dere Religionen neben derselben im Lande geduldetwerden. Nach dieser Constitution bildeten sich, nachdem Sturze derNapoleonidenin denen von ihnenusurpirten Reichen, die neuen Corteö mit der von ihnenentworfenen, schon oben angeführten, Constitution, undnach dem Sturze derselben, trat die oben erwähntealte Verfassung wieder ein.
Waö die Staats-Verwaltung betrifft, so istdarin in neuester Zeit auch Manches geändert worden.Sie besteht in einem SkaatSrathe, den Ministeriendes Cultus, der Justiz, des Krieges, der Finanzen rc.Ferner in den« Königl. Rathe der Ritterorden, demKönigl. Bau- und Forstkollegium (Real Junta deObraö y BoSgues), der Real Junta general deComercio, Moneda, Dependiencias de Estrangeros,y Minaö rc. rc. Dann folgen die untern Collegia am