342 Span.Handlungsgesellsch. Sp.Jus.
schaft geschrieben werden mußte, welche die derselbenertheilte Freiheit nicht zu nützen verstand, und jährlichaus einer der thätigsten Städte, in welcher sie ihrenSitz hatte, nur zwei Schiffe nach den Inseln schickte,um Zucker, Tabak, Häute rc. zu-holen; sie kam dahernicht zn Kräften, und der Handel wurde im Jahre1766 allen Spanischen Unterthanen frei gegeben. —Wie es jetzt um die zuerst angeführten Handelsgesell-schaften steht, läßt sich nicht genau bestimmen; in denersten LüstreS dieses Jahrhunderts trieb die zuerst ge-nannte Gesellschaft noch einen lebhaften Handel nachOstindien, Amerika re., wie auch schon oben, S.205,angeführt worden. Nachdem aber der Handel nachAmerika frei gegeben, ist sie nur allein auf den Ostin-dischen Handel beschränkt worden; die zweite, dieGesellschaft von CaraccaS, hat wahrscheinlichschon früher aufgehört, als die Trennung Amerikasvom Mutterlande Statt gefunden, weil der Handeldahin schon früher frei gegeben, wie auch schon obenangezeigt worden.
Spanische Handlungsgesellschasten, s. den vor-hergehenden Artikel.
Spanische Industrie, s. oben, unter Spanien,S. 182 u. f.
Spanische Ius. Zu dieser JuS giebt das Kochbuchfür die elegante Welt (Leipzig, 1819), S. 293, fol-gende Anweisung: Man nehme 4 Psd. Kalbfleisch,4 Psd. Schinken, 1 Fasan oder 2 Rebhühner, einigeMohrrüben, einige Zwiebeln, wovon die eine mit Nel-ken gespickt seyn muß; dieses wird in eine Kasserolle ran-gier, eine Vouceille Madeira, nebst einer großen Kellevoll kräftiger Bouillon darauf geschlagen und langsameingedunstet. Wenn es unten eine goldgelbe Farbe ge-nommen, schlägt man Tafel-Bouillon darauf, und läßteS noch einige Zeit verdampfen. Diese Juö ist sehrkräftig, ja eine der kräftigsten, und man kann sie zu