Band 
Hundert und sechs und funfzigster Theil, welcher die Artikel Sonntag bis Speckstein enthält.
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Sparkunft. 415

§. 17. Sobald die Stadtverordneten-Versamm-lung es aus irgend einer Ursache nicht mehr zweck-mäßig halten sollte, die Sparkasse bestehen zu lassen;so bleibt es derselben vorbehalten, den Interessentenihre Einlagen, so wie sie nach den Quittungsbüchernvorhanden sind, zurückzugeben. Auch eine theilweiseKündigung von Sparkassen-Bücheru bleibt vorbehal-ten. Es soll aber diese Auslosung oder Kündigungein halbes Jahr vorher bekannt gemacht werden, da-mit die Interessenten für anderweitige Unterbringungdes Geldes sorgen können.

Urkundlich ist gegenwärtiges Statut von den Stadt-verordneten genehmiget, und von dem Magistrate voll-zogen worden.

Berlin, den Isten Mai 1827.^Ober-Bürgermeister, Bürgermeister undRath.

Wegen des Kassen-Abfchlusses ist die Sparkasse inden drei ersten und drei letzten Tagen eines jeden Mo-nats geschlossen. Im Januar und Juli aber wegendes Haupt-Abfchlusseö acht Tage nach dem Isten Ja-nuar und Isten Juli. Die nebenstehenden Tabellengeben eine Uebersicht, wie sich die Kapitalien beiderSparkasse nach verschiedenen: Zeitraume vermehren,wie die Ueberschriften naher bestimmen.

Sparkunst, die Kunst zu sparen, etwas zurückzulegen,etwas zu erübrigen, ist die Geschicklichkeit nur so vielvon einer Sache anzuwenden, als das Bedürfniß esverlangt, ohne das Ziel, welches man sich gesteckt hat,zu überschreiten, um auch noch für künftige Bedürf-nisse etwas davon übrig zu behalten, welcher Rest dasErsparte ist. — Die Sparkunst ist eine sehrwichtige Kunst, weil sie eine genaue Berechnung derEinnahme und Ausgabe in einer Wirthschaft erfor-dert, um darnach den Haushalt so einzurichten, daßnach der Größe des Ge,chäfcs-Kreifes die Fonds dazuerhalten und nach Sicherstellung deß Haushalts inBefriedigung aller Lebensbedürfnisse: Essen und Trin-