492 Spaßmacher.
peri, Ring oder- dergleichen anhenken und geben, undwelche jetzt, Schild, Wappen, Ring oder dergleichenhaben, die ihnen ihre gebrödte Herren mitgegeben hat-ten, die sollen sie bei Verlierung derselben abthun, undnit tragen, damit die alte Gewohnheit der neuen Ord-nung keine Irrung mache. Aber andere Schalksnar-ren, so Churfürsten und Fürsten mit Diensten mitVor-wandt, und wider obgemeldete Ordnung im Reiche er-funden, sollen nit gelitten, sondern durch eine jedeObrigkeit, wo die becretken, gestraft werden."— Hier-durch wurden also die Titularnarren zwar abgeschafft,allein Churfürsten und Fürsten wurden ihre Narren ge-lassen, und an den Höfen, wo man sich ihrer nichtmehr als Liebhaberey bediente, gehörten sie zur Pracht.So begleiteten den Kaiser-Ferdinand den Zweitender Narr Jodel und der Kammerzwerg Staffelim Jahre 1622 auf den Reichstag, und der sonst ernst-hafte Kaiser Leopold unterhielt deren drei, welche denNamen Kammer läppen führten / und einen eige-nen Hofmeister hatten. Bei feierlichen Gelegenheitenund Auszügen, als bei großen Scheibenschießen, Ein-holungen fürstlicher Bräute und großer Herren, wur-den Narrheitsfiguranten angenommen, und beieiner feierlichen, geistlichen Prozession, welche zu Brüs-sel den Sonntag nach dem 13ten July jährlich gehal-ten wurde, hat man dergleichen Staats-Schalks-narren in den seltsamsten ihrer Funktion oder AmtS-verrichtung zukommenden Prunkkleidungen mit herum-gehen sehen. Die geistlichen Höfe hatten daher ebenso guc ihre Narren, als die weltlichen. Der Narr von,Churmainzischen Hofe führte den Titel eines Hof-schnack e n m a ch e r s (Hofgecken). Am PreußischenHose, oder vielmehr am Berliner Hofe, hatte man biszu den Zeiten Friedrichs deö Großen gleichfallsHofnarren, zu welchen der in damaliger Zeit sehr be-kannte Putzmann, Jäkel, Faßmann, Ferrand