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Spaziergang.
gleichen Erholungsörter, Spaziergange, muß eine jedeStadt haben, besonders aber große Haupt- und Resi-denzstädte, in welchen viele Menschen bei einanderwohnen und ihre Gewerbe treiben, die sich denn nachder Arbeit, besonders bei sitzenden Gewerben in ver-schlossenen Zimmern, eine Erholung im Freien ma-chen wollen, eine Erholung im Gehen, auf einem dazubestimmten Platze rc. suchen. — Große Städte habenMehrere dergleichen Spaziergänge oder Promenaden,sowohl innerhalb, als außerhalb, oder vor den Thoren.Innerhalb der Stadt bringt man dergleichen Spazier-gänge gern so an, daß sie nicht fern von den bewohn-testen Quartieren, und wenn es seyn kann, in derNähe von einem Flusse liegen, wenn solcher die Stadtdurchschneidet, und daraus mehrere Kanäle durch an-dere Theile der Stadt geleitet werden, weil hier derSpaziergänger zugleich Veränderung, und bei großerHitze mehr Kühlung erhalten, auch damit man einensolchen Spaziergang, wenn es sehr trocken und staubigseyn sollte, bewässern kann. Ein öffentlicher, unddem Vergnügen und der Erholung gewidmeter Spa-ziergang oder Platz, muß nach folgenden Regeln ange-legt werden, oder wenigstens giebt man demselben fol-gende zweckmäßige Einrichtung. 1) Muß derselbe einlängliches Viereck bilden, das wenigstens 100 Fußbreit und 500 und mehr Fuß lang ist. 2) Muß umLiesen Platz eine ein-, zwei- und auch dreifache Alleegehen, damit man darin vor der Sonnenhitze geschütztseyn möge. 3) Muß durch einen«Achen Platz, wenner nämlich groß genug ist, eine Kreugallee gehen,und daher der Platz in vier Onaniere getheilt werden.4) Muß sich in dem Kreuze oder in dem Punkte, wo-rin die Kreuzallee zusammenkömmt, ein großer, run-der, oder achteckiger Platz, ein sogenannter Sternbefinden, der mit Ruhebänken rundherum besetzt ist,und in dessen Mittelpunkt eine Bildsäule aufgestellt