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Staatsschuld.
diese Quellen einen Leiter, wo möglich in der Provinzselbst, finden, damit der Staat nicht nöthig hat Kanäleaus anderen Fonds zu eröffnen, besonders durch An-leihen aus der Fremde, die daSStaatövermögen durchdie Zinsen verringern; da die Regierung das gelieheneKapital oft nur da anwendet, wo Hülfe nöthig thut,also Arbeiter beschäftiget werden müssen, und diesesbei Staatsbauten aller Art, wovon die meisten,außer den Chausseebauten rc., die Zinsen des Kapitalsnicht einmal wiedergeben. Auch muß der Staat soviel, als möglich, verhüten, daß reiche Privaten mitihrem Vermögen auS dem Lande ziehen, weil dadurchgleichfalls dem Nationalvermögen geschadet wird; dennwenn ein reicher Kapitalist fortzieht, und sein zu Geldegemachtes Kapital mitnimmt, so verliert die Nationdabei, und auch dann verliert dieselbe, wenn er sein Ka-pital zurückläßt; denn wenn dieses auch in gewissenFällen zur Abwendung eines größeren Verlustes rechtgut ist, so ist doch ein Nationalverlust da; denn jetztgehört das Kapital zu derjenigen Nation, zu welchersich der Weggezogene begeben hat, und die Einkünftedaraus fließen ihr zu, und entgehen entweder baar,oder an Geldwerch derjenigen Nation, welche das Kapital nunmehr unter ihre Passiva rechnen muß. Wennaber ein reicher Kapitalist sein Geld außerhalb Landesschickt, um dasselbe bei einer Handlung anzulegenoder zinsbar auszuseihen, oder auch ein Landgut da-mit anzukaufen, ohne zugleich seinen bisherigen Wohn-ort zu verändern, so kann man nicht gleich sagen,daß dadurch das Vermögen der Nation geschwächtwerde; denn entweder hat es derjenige, der eö bishergegen Zinsen für sich benutzte, aufgekündiget, oder derAusleiher hat es gethan. Im ersten Falle wird dieAnkündigung entweder vom Ueberflnsse des Geldesherrühren, oder man weiß es um einen guten Preisvon außen zu bekommen; ist nun jenes der Fall, so