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Staatsschuld.
wahrt, ohne daß der Zustand des Vaterlandes ge-bessert wird; auch muß der Wunsch des Volkes da-durch genährt werden, die Finanzen des Staats durchAbgeordnete aus seiner Mitte verwaltet zu sehen, undum so mehr, da es Anleihen von Millionen von denMinistern fordern hört, wo oft die Hälfte der Forde-rungen durch Ersparungen gedeckt werden können.So z. B. sagt die Abeja, eine Spanische Zeitung,über die Anleihe von 400 Millionen Realen, welcheder Finanzminister Graf Toreno den CorteS zur Ge-nehmigung vorlegte: „Diese Anleihe kann sehr leichtauf ein Viertel reducirt werden, und das Budget wirddoch nicht darunter leiden; denn da von der Staats-schuld keine Zinsen gezahlt werden sollen, bis die altenCertifikate in neue umgeseßt sind, wozu achtzehn Mo-nate gefordert werden, so ist es klar, daß bis zurHälfte des Jahres 1835 auch nicht ein MaravediSfür die fremde Schuld gezahlt werden kann, ausge-nommen für die durch Verkäufe regulirte Schuld vonEngland, Frankreich und Amerika. So verwandelnsich die 67 Millionen Realen, die am 1. Jan. 1834gezahlt werden müssen, in 9,500,000 Realen, unddie 37 Millionen, die noch aus die in Liquidation be-griffene Schuld für 1834 kommen, fallen aus demDeficit weg. Auch kann man die Hälfte der 30 Mil-lionen für die Marine abziehen, deren Zahlung sehrgut auf ein Jahr verschoben werden kann, ohne daßdie Flotte in einem schlechteren Zustande seyn wird, alsseht. Die Zahlung von 51 Millionen Rückstände fürfrühere Budgets, und die Schuld, welche aus den Kre-ditoperationen des Schatzes vom Jahre 1829 bis1833 hervorgeht, kann gleichfalls aufgehoben werden.Ferner gehen von dem Deficit die 60 Millionen Rea-lcn ab, welche das Haus Ärdouin vor schießt, weildieser Vorschuß, auch wenn er um 40 'Millionen er-höhet wird, durch einen Specialfonds- gedeckt ist.