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Staatsschuld.
dem Auslande zufließen lassen; oder es geschieht daher,weil man schon die Ueberzeugung gewonnen hat, daßdie Regierung ihren Gläubigern nicht gerecht wer-den kann, also das Land hier gleichsam durch fremdeAnleihen gewinnt, wenn dieser Gewinn gleich nur einaugenblicklicher genannt werden kann, der auf dieFolge Spaniens Kredit ganz untergräbt, und allenVerrichtungen der Regierung hemmend entgegen tritt,so daß fle selbst ein Opfer der gänzlichen Zerrüttungihrer Finanzen wird; denn wenn der Ausschuß derVolksrepräsentanten selbst die Behauptung feststellt: daßdie innern Veränderungen einer Regierung dieselbevon den Verpflichtungen, die sie mit andern Nationeneingegangen ist, befreiet, so sind dieses Grundsätze, dieden schwankenden Kredit einer Nation nicht befesti-gen. Die Regierung darf also nur eine Anleihe beifremden Handelshäusern oder Kapitalisten machen,und dann nach dem Abschlüsse des Geschäfts und derErhebung der Fonds einen Aufruhr anzetteln und ihnmehrere Monate unterhalten, um während dieser Zeiteinige Regierungs-Veränderungen vorzunehmen, sodaß es den Schein einer veränderten Regierung hat,die dann die gemachte Schuld entweder nicht als legi-tim anerkennt, oder sie, im Fall der Anerkennung, auf^ reducirt und nach Belieben die Zinsenzahlung ver-schiebt. Diese Grundsätze der Verbesserung der Fi-nanzen auf Kosten anderer Völker, sind kein Eigen-thum der edlen Spanischen Nation, sonder Adoptiv-kinder der Französischen, bei der schon im Jahre 1824,in der versuchten Rentenreduktion, der Grundsatzvon den Vertheidigern des Reduktionsprojekteö auf-gestellt wurde: daß der Staat gar keine Verbindlich-keit habe, das Kapital je zu bezahlen, und ihm könnees daher in dieser Hinsicht gleichgültig seyn, wie hoches laute, wenn nur die Zinsen oder die Rente, welcheder Staat dafür gebe, kleiner sey. Im Gegentheil