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Staatsschuld.
geblich. Das Ministerium hatte also die Wahl, aufseine Gefahr eine Anleihe zu schließen; allein bei denneu eingeführten RegierungS-Prinzipien mußte eSvorziehen eine solche durch die CorteS legalisiern zulassen, und wandte sich daher wieder an das HausRothschild, welches so gütig war, für die bringen-den Bedürfnisse einen Vorschuß zu machen. Nur sokonnte die Regierung den Schwierigkeiten entgegentreten, welche sie bis zur Versammlung der Corteöfand. Jetzt hat sich unsere finanzielle Frage in ande-rer Weise verwickelt. Die Majorität der Kommissionhat folgenden Grundsatz aufgestellt: „Die innernVeränderungen bei einer Regierung befreien dieselbevon den Verpflichtungen, die sie mit fremden Natio-nen eingegangen ist." Es läßt sich keine illiberalereBehauptung in einer gesetzgebenden Versammlungdenken. Die Regierung betrachtet die Frage wie eineFaktion, und hat gesagt, daß der Staat, umKredit zuhaben, seine Schulden bezahlen muß. Wird manjetzt den fremden Nationen antworten wollen: daß dieSpanische zehn Jahre lang gar nicht existirt habe?Was soll ein konstitutionelles Interregnum, wie dieMajorität der Kommission eS genannt hat, bedeuten?Zu einer andern Epoche hat man Alles annullirt, waswährend dreier Jahre geschehen war, jetzt will manAlles annulliren, was während zehn Jahre geschehenist- Es giebt jetzt weder Sieger, noch Besiegte, diegegenwärtige Regierung geht weder aus der vorheri-gen, noch aus der Constitution von 1812 hervor; sieist nur die Restauration der Gesetze der Monarchie."—Aus der Rede des Ministers gewahrt man nun inwelchem Zustande die Spanischen Finanzen sich be-finden müssen, daß nicht einmal die Banquiers undKaufleute im Lande, da doch sonst die Spanier ihrenPatriotismus bis zur Ausschweifung treiben, der Re-gierung Geld vorschießen wollen, und lieber die Zinsen