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Staatsschuld.
Staate jährlich noch eine gewisse ansehnliche Summefür ihre Privilegien, welche im letzten Drittel deö ver-wichenen Jahrhunderts 400,000 Psv. St., und jetzt500,000 Pfo. St. betragt. — Die Südseege-sellschaft oder Südseekompagnie ist gleichfallsein Geldquell der Regierung; denn sie hat dem Staateüber 25 Millionen Pfd. St. zu 3 Prozent Zinsenvorgeschossen; s. unter London, Th. 80. S. 517u. f. — In die Unterschaßkammer, Lxelio-fließen alle Einkünfte des Staats, jedoch ziehtman vorher die durch die Beitreibung derselben ver-anlaßten Unkosten ab. Aus dieser Schatzkammergeschehen auch wieder alle Zahlungen deö Staakö, vonwelchen jedes Mal ein Prozent abgezogen wird, welchesdie Besoldung der Auszahler ausmacht. Der LordGroßschatzmeister ist der Vorsteher der Kammer, seineStelle wird aber sehr oft durch Kommiffarien, unterdem Vorsitze des Kanzlers vom Exchequer, verwaltet.Am Ende des Jahres muß dem Parlamente Rech-nung von der Anwendung der Gelder abgelegt werden.Unter der Königin Elisabeth, im Jahre 1600, be-liefen sich die Staatseinkünfte nicht höher als60,000 Pfd. St.; unter dem Könige Karl demZweiten, im Jahre 1663, betrugen sie schon800,000 Pfd. St.; im zwölften Jahre der Regierungdieses Königs schon 1,200,000 Pfd.; im Jahre 1686,unter dem Könige Jakob dem Zweiten, beliefensie sich auf 1,900,000 Pfd.; bei der ThronbesteigungKönig Georgs des Ersten, im Jahre 1714, auf3,300,000 Pfd.; unter Georg dem Zweiten,1756, auf 10,300,000 Pfd.; unter Georg demDritten, im Jahre 1775, auf 12 Millionen Pfd.;im Jahre 1786 auf 15,397,471 Pfd.; im Jahre!805 auf 54.652,103 Pfd. St. 7 Schi«. 7Z- Penc.;im Jahre 1808 beließ sich die Einnahme nur auf41,641,081 Pfd. Scerl.; im Jahre 1814 auf