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Staatsschuld.
eine Regierung König Wilhelm sdesDritten bewil-
lhre liqet wurden, sind mit der Bezahlung von 160,000
gie- Pfd. St. als eine jährliche Summe zur Bezahlung
auf der Zinsen zu 8 Prozent beschwert worden. Durch,
on, eine Akte König Georgs des Zweiten sind diese
nd. Renken von 160,000 Pfd. auf 128,000 Pfd. St.
>or- herabgesetzt, und ais eine Last auf die Einnahme v er»
!der schiedener Abgaben (aggregirke Fonds) gelegt worden.
Am Im Jahre 1749 wurden die Interessen bis aus 3^
!35 Prozent bis zum December 1757 herunter gesetzt, und
ank von da ab wurden nur 3 Prozent gegeben. Äußer
!00 den oben angeführten 3,200,000 Pfd. St., welche
eld« die Regierung ihr schuldet, kamen nun noch mehrere
an Millionen Pfd. Sc. dazu; indem sie jedesmal bei der
,er- Erneuerung ihrer Privilegien der Regierung Geld
ber leihen mußte. Dieses geschah ;. B. unter dem Könige
Zt., Georg dem Zweiten im Jahre 1743, wo sie der
ite Regierung wiederum 1 Million Pfd. St. zu 3 Pro»
,ng zent lieh; worauf ihre Privilegien bis 4783, dann
ist wieder bis 1813, und durch eine KabinetSordre noch
auf ein Jahr bis zum Isten August 1814 verlängertden wurden, weil sich mehrere Stimmen im Unterhause
!d, gegen die Privilegien dieser Kompagnie und den durch
ell« sie beschrankten Handel nach Ostindien erhoben. Schon
last FoxundBurke hatten sich im verwichenen Jahr-sich Hunderte dagegen erhoben, und besonders hielt Letzterer
,a) bei dieser Gelegenheit im Parlamente jene berühmte
eue Rede, in welcher auch er die Nothwendigkeit der Stuf-ige Hebung der Kompagnie darzuthun suchte; allein er
ge- drang nicht durch; denn das Geld der Gesellschaft,
zin sagt ein Schriftsteller, war wohl überzeugender, als
In. »' seine Gründe, und solches mag auch dieses Mal der
ell. Fall gewesen seyn; denn sie wurde 1814 wieder auf
er- zwanzig Jahre privilegirt. Der Staat zahlt der Kam»
,on pagnte die jährliche Summe von 126,000 Pfd. St.
der Annuitäten. Die Kompagnie zahlte übrigens dem