Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

von England jährlich 270,000 Pfd. für die Ver-säumniß bei der Zahlung der Dividenden. Unter derRubrik: AußerordentlicheArmeeauSg aben,werden, nach demgenannrenSchriftsteller, eineMengeZahlungen gemacht, die nicht in der entferntestenVerbindung mit dem Armeewesen stehen, und diese Ru-brik dient nur dazu, die Genehmigung des Parlamentsfür eine Menge Ausgaben, die man nicht gern mitNamen anführt, zu erhalten. Was die Kosten derCivilregierung betrifft, so betragen sie ungefähr2 Mill. Pfd. St., wovon die Hälfte auf die König-liche Civilliste kommt. Die Gehalte der Staats-sekretaire sind seit dreißig Jahren von 85,000 Psd.St. auf 137,000 Pfd. gestiegen. Das überflüssigeAmt eines Lord-LieutenantS von Irland kostet demStaate jährlich die Summe von 100,000 Pfd. rc.rc.

Es wird hier nun noch nöthig seyn, eine kurzeUebersicht von dem Kredite der Engländischen Bankin Beziehung auf die Nationalschulden zu geben,weil England als derjenige Staat angesehen wer-den muß, von dem diese neue Art des Staatökre-ditwesens,StaatSschuldenwese»S, ausgeht, welches sichnach und nach über alle Staaten Europa'S verbreitethat. Denn seit der Errichtung der Londner Bank zuEnde des siebzehnten Jahrhunderts, die bei ihrem Be-ginnen schon der Regierung ein bedeutendes Kapitalgegen gewisse Zinsen lieh, wie schon oben angeführtworden ist, hat der Staatskredit begonnen, worüberEiniges schon unter Papiergeld, Th. 107, S.103 u. f., gesagt worden ist. Wenn die Brittische Nationbeträchtliche Summen Geldes nöthig hat, welches zurFührung eines Krieges der Fall zu seyn pflegt, so wer-den gewöhnlich, mit Bewilligung des Parlaments, dieKapitalien zu 5, 5^ und 6, auch wohl mehreren Zin-sen angesehen, unter der einzigen Bedingung, daß dieKrone das Recht hat, die Schuld zu kündigen, und