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Staatsschuld.
nichtshiekvon, sondern dieRegierung behielt ihreinmalangenommenes System, u. der Erfolg, nach dem SturzeNapoleons und der Zurückgabe dergemachken Erobe-rungen, bewies die Richtigkeit desselben; denn nachdem zweiten Pariser Frieden und dem vom KönigeLudwig dem Achtzehnten am Lösten November1815 unterzeichneten Vertrage, zahlte Frankreich denVerbündeten 700 Millionen Frkn. Contriburion, diees doch, ohne ein für Frankreich verderbliches Kredit-system aufzustellen, zahlen konnte. — Die Staatöschul-denlast Frankreichs betrug im Jahre 1822, unter derFinanzverwaltung von Villkle, die Summe von2,106,819,867 Frkn., und mit Einschluß der Summe,die durch den Spanischen Krieg hinzugekommen ist,und einiger andern contrahirten Schulden bis Aus-gangs der 1820er Jahre: 2,116,820,000 Frkn.Im Jahre 1827 befanden sich unter den AuSga-den von 915,428,342 Frkn., für die Staatsschulden198,840,121 Frkn. ausgeworfen, und für den Til-gungsfonds 40 Millionen Franken. Im Jahre 1850betrugen die Staatsschulden 3,466,000,000 Franken.Nach Brissen, in seiner Histoirs stnuneims 4sla kraue« (ksris, 1829), haben die Budgets un-ter Napoleon vom Jahre 1801 bis 1814, alsobis zur Auflösung des Kaiserreichs, wobei zugleichdie Renten der Französischen Staatsschuld, undwie diese gestiegen sind, mit angeführt worden, be>tragen in Preußischen Thalern, 15 Franken zu4 Rthlrn.:
Jahrgang. Festes Budget.
1801 146,565,380 Nthlr.
1802 133,316,770 —
1803 168,607,873 —
1804 214,515,080 —
1805 180,666,666 —
1806 240,572,931 —
Renten.
9,626,790 Rthl.10,511,580 —11,398,386 —12,082,718 —12,446,569 —13,766,820 —