Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld. 7L

ähnliches Kreditsystem wie in England aufzustellen,um den Sieg über dieses Land davon zu tragen; undin der Schrift, die darüber erschien, heißt es unter an-dern: „England verdankt seine Uebermacht zur Seeund im Handel hauptsächlich nur seinem Kreditsysteme,und wenn Frankreich über England siegen will, somuß es ein Kreditsystem ausstellen, welches dem Eng-ländischen überlegen ist. Bei den großen Hülfs«quellen Frankreichs ist ein solches Unternehmen nichtnur möglich, sondern unter den gegenwärtigen Umstän-den sogar nothwendig, und daher ist es nöthig die stell-vertretenden Zeichen (siAves rkprosenlsüts) zu ver-mehren, welche weiter nichts als den Siegel der Re-qierung nöthig haben werden, um einen beständigenCours zu erhalten." Die Regierung nahm aber vondiesem Vorschlage keine Notiz. Sahe sie nun die Un-möglichkeit ein, ein solches Kreditsystem aufzustellen,wie die Engländer als Insulaner und Beherrscher derMeere durch ihre Marine, und als Führer der Hand-lung oder des Handels durch ihre Kolonien, und desWaarendepotS oder der Niederlage der Kolonialpro-Produkte; oder hatte Napoleon aus dem ZustandeFrankreichs vor der Revolution die Lauheit der vor-nehmsten Stände des Reichs, um das Vaterland ausder Gefahr zu retten, in Betrachtung gezogen, und da-gegen die Energie der Engländischen Großen und Rei-chen in Unterstützung des StaakS erwogen; oder wollteer auch nicht ein so ungewißes Spiel bei seinen Erobe-rungsplänen wagen, um dadurch, beim Mißglücken der-selben, den Kredit des StaatS, und mit ihm die durchihn geweckte Industrie zu stürzen oder untergraben;oder war der Umlauf des baaren Geldes wirklich so be-deutend, das National. Vermögen so groß, und dieZuversicht auf die Continentalsperre, um England zuruiniren, so fest, daß er eines solchen Hülfsmittels nichtbedurfte? Genug, eö geschah, wie schon bemerkt worden.