138
Saatsschuld.
worden, war dazu bestimmt, nicht nur die conkrahirtenStaatsschulden durch Abzahlungen zu tilgen, sondernauch dem Staate neuen Kredit zu verschaffen. Dergenannte Kaiser wies derselben 4 Millionen Guldenaus seinen Einkünften an, und verordnete, daß bei10 Prozent Strafe alle Wechselzahlungen durch dieseBank gehen sollten, weshalb ihr der Name einerGirobank gegeben wurde; allein dieser Befehl ver.fehlte seine Wirkung, und man hob ihn daher im dar-auf folgenden 1704ten Jahre wieder auf und verwan-delt das Institut in eine bloße Depositenbank oder ei-gentliche Kreditkasse, die im Jahre 1705 bis 1764und 1765, 5 und 6, von da ab aber durchgängig nur5 Prozent Zinsen zahlte. Bis zum Jahre 1751 hattediese Bank an 44 Millionen Schulden zu bezahlen,nämlich: 1) die von der alten Girobank contrahirtenSchulden, welche niemals bezahlt werden, und wor-über die Bank Obligationen zu 5 Prozent jährlicherZinsen ausgestellt hat. 2) Die durch die Landesher-ren contrahirten, auf die Bank angewiesenen, und vonderselben acceptirten Schulden, für welche sie an dieGläubiger Obligationen auf eine gewisse Zeit gegen5 Prozent jährlicher Zinsen ausgestellt hat. 3) Diebei der Bank gesetzmäßig belegten, theils Pupillengel-der, welche von ihr bis zur Majorennikät verzinsetwerden, theils Fideicommißr und milde Stiftungsgel-der, welche niemals bezahlt werden, und worüber dieBank Certifikate zu 4 und 5 Prozent verzinöbar gege-ben hat. 4) Anleihen, welche die Bank selbst zu5 Prozent jährlicher Zinsen gegen Obligationen, dieauf Verlangen der Gläubiger sogleich zahlbar sind,conkrahirt hat. Alle diese verschiedenen Obligationensind seitdem Jahre 1767 auf 4 Prozent Zinsen herab-gesetzt worden, indem man denjenigen, welche diese Zin-sen nicht annehmen wollten, ihre Kapitalien baar zurrück zu zahlen anbot; und im September des Jahres