Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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^ Staatsschuld.

gleich dem baarem Gelde angenommen, Privatpersonenstand jedoch die Annahme frei. In den Jahren 1800und 1806 wurde die Zahl der Banknoten vermehrt,und im Jahre 18V8 wurden nach einer Verordnungdie bis dahin im Umlaufe befindlichen Wiener Stadt-Bankzettel vorn Isten Januar 1800 durch neue,mittelst eines künstlicheren Drucks die Verfälschungmehr erschwerende Zettel erseht. Bis zu der genanntenZeit wurden aber die zwei alten Gattungen von 75bis 100 Guld., mit den drei neuen Gattungen von25, 50 und 100 Guld., die vom Isten Junv 1806an ausgefertigt worden waren, eingewechselt und amIsten October 1808 wurden die neuern in Umlaufgesetzt. Die Bankzettel vom Isten Januar 1800dürften vom Isten April 1808 an nicht mehr im all-gemeinen Verkehr, noch bei den öffentlichen Kas-sen angenommen werden; sie waren also von die-sem Zeitpunkte an völlig verrufen, und ohne Un-terschied für die in- und ausländischen Bescherderselben außer CourS gesetzt. Die Zahl derBanknoten belief sich nach der eigenen Angabe derFinanzstelle, nach dem im Jahre 1809 nicht glück-lich bis zum AuSgange geführten Kriege mit Frank-reich, auf 1060 Millionen. Da nun auch dieserKrieg der Ocsterreichischen Monarchie durch bedeu-tende Länderabtretungen über 11 Millionen Gul-den Einkünfte entzog, und zur Führung bedeutendeGeldmittel gekostet hatte, so waren neue Finanz-operationen nöthig, um Einnahme und Ausgabeins Gleichgewicht zu bringen, und den Kredit desStaats aufrecht zu erhalten, der durch die großeZahl der Banknoten und das Verschwinden oderEinbehalten des baaren Geldes in Hinsicht desHandels und der Gewerbe mit dem Auslande be-deutende Ausfälle erlitt, weil der Cours der Papieresich oft vermindert, besonders in Kriegs-Epoche»,