Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

so wie überhaupt in Ereignißreichen Zelten, worindie Begebenheiten schnell wechseln, wie dieses seitder Französischen Revolution bis 1815 in Europader Fall gewesen ist. Da nun der OesterreichischeStaat während dieser Epoche eine große MengePapiergeld in Zirkulation hatte, so konnte es auchnicht fehlen, daß bei dem fast täglich wechselndenCourse, der nur zum öfter» ein Fallen, als Stei-gen des Papiergeldes zur Folge hatte, auch einMißverhältniß im Handel und Wandel entstehenmußte, der nur zum Nachtheile der Gewerbetrei-benden Staatsbewohner und des Staates selbstausfallen konnte; s. auch den Art. Staats Han-del, Th. 164, S. 498 u. f. Die OesterreichischeRegierung sahe daher 1810 wohl ein, daß eö nö-thig sey, um die Finanzen zu verbessern, auch demPapiergelde wieder einen höheren Werth zu ver-schaffen, welches damals auf 15 bis 20 Prozentherabgesunken war. Dieses konnte aber nur Lurchneue vom Staate geforderte Opfer geschehen, dieihm auch gebracht wurden. Die ganze Mass: derBanknoten wurde nämlich auf den fünften Theilihres NennwertheS reducirt, und durch das Pa-tent vom 20sten Februar 1811, in welchem dieVerrufung der Bankzettel vollzogen worden, wurdedie einstweilige Einführung von EinlösuingS-scheinen decretirt, durch welches neue Papiergeldjeder fünf Gulden Bankzettel um einen Guldeneingelöset wurde. Die Summe der Einlösungs-scheine wurde auf 212 Millionen festgesetzt. DieseScheine wurden bald so gesucht, daß man fastleichter Silbergeld, als dieses Papier erhielt. Diebeträchtlichen zu einem RequisilionSfondö im Jahre1812 zu machenden Beiträge nahmen schon einegroße Anzahl fort, und da die Theuerung nichtin dem Verhältniße abnahm, als der Cours sich