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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

worden. Im Fortschreiten nach diesem Verhältnisseder Tilgung würde die noch rückständige Summe derStaatsschuld mit dem Jahre 1817 vollständig gelösetworden seyn, wenn nicht der unglücklich geführte Krieg1806 und 1807 es anders entschieden hätte. Unze-achtet des Kriegsaufwandes, der Rüstungen vor demKampfe, der neue Finanzoperationen nöthig machte,wurden dennoch die Verpflichtungen gegen die altenGläubiger gewissenhaft erfüllt. Am Schlüsse desJahres 18»6 waren an Anleihen im Auslande nurnoch 3,430,600 Rthlr. 7 Gr. 6 Pf. rückständig;dagegen waren die inländischen Zahlungsverpflich-tungen durch die Ausnehmung neuer Kapitalien biszu dem Betrage von 40,656,744 Rthlr. 27 Sgr.3 Pf. vermehrt worden, obgleich davon vorher9,157,541 Rthlr. 5 Sgr. 7 Pf. abgetragen wordenwaren. Auch die provinzielle Staatsschuld, wenngleich durch Gebietswechsel und durch Abzahlung um2,736,584 Rthlr. 23 Sgr. 10 Pf. vermindert, stiegdennoch durch die im Jahre 1803 mit den Entschädi-gungsländern überkommenen Schulden auf4,407,568Rthlr. 23 Sgr., so daß die Totalsumme wieder be-trug 53,494,913 Rthlr. 27 Sgr. 9Pf., dieStaatö-schuld stieg daher, außer der oben angeführten getilg.ten Summe von 22,743,006 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf.,doch noch um 5,440,010 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf. überden oben angeführten Etat. Hier heißt eö nun indem oben angeführten Berichte nach dem Kampfe1806 und 7 und dem Länderverluste weiter: „IndemKampfe, in welchem auch der Preußische Staat gegeneine dem ganzen Europa feindselig entgegentretendeGewalt unterlag, hörte auch für eine geraume Zeitdie Möglichkeit auf, den Gläubigern des StaalS durchZinsen und Kapitalzahlung gerecht zu werden. Nichtallein verweigerte die Uebermacht die Uebernahmeeines verhälknißmäßigen Theils der GesammtschuldOec. rechn. Enc. Th. 6UXV. M