Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

auf die von der Monarchie getrennten zwei Fünftelihres Länderbestandes und ihrer Einnahme-Quellen,sondern trieb selbst das so geschmälerteStaatSeinkom-wen fast zwei Jahre lang mit der schonungslosestenStrenge für eigene Rechnung ein, brandschohle ein-zelne Provinzen mit unerschwinglichen Summen,belegte Alles, was auch nur den Anschein von Staats-eigenthum hatte, ja selbst Forderungen der Privat-personen und vom Staate ganz unabhängiger Insti-tute mit Confiscation, und organisirke zugleich, denHandel vernichtend und die Gewerbethätigkeit lähmend,ein von der rücksichtslosesten Militair-Despotie unter,stüßtes, die Gesammtheit, wie den Einzelnen durch diedrückendsten Requisitionen gleich entkräftendes Aus-saugungSfystem. Dabei ward dem durch den über-mäßigen Druck erschöpften, in seinen Grenzen be-schränkten, und in seinen theuersten Interessen so tiefverwundeten Lande abermals eine exorbitante Kriegs-Contribulion auferlegt, und überdies die von derenZahlung abhängig gemachte Räumung des Landesdurch Hintertreibung von Anleihe-Versuchen im Aus-lande hingehalten. Nur nach langen vergeblich ge-führten Unterhandlungen ward diese Contribulion end-lich auf die Summe von 120 Millionen Franken er-mäßiget, dagegen behielt aber der Feind die drei Haupk-festungen des Landes fortwährend beseht. Der nuneintretende Zustand konnte bei der unabläßig drohen-den Stellung eines mißtrauischen und unversöhnlichenEroberers nur als eine precaire Waffenruhe betrachtetwerden, und erst der glückliche Erfolg der Jahre I8l3und 1814 sehten diesen unnatürlichen Verhältnissen,diesem abermals siebenjährigen Kampfe mit der Ueber-macht um die Existenz, ein glorreiches Ziel." — Esheißt nun ferner in dem Berichte: daß die diesseits derElbe gelegenen Provinzen, mit Ausschluß des ehema-ligen Südpreußens, auf eine feindliche BrandschaHung