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Staatsschuld.
Provinzen zur Selbsttilgung überlassenen 12,003,439Rthlr. 2 Gr. 3 Pf. betragen: 67,873,546 Rthlr. 8Gr. 7 Pf., so daß die Gesammkmasse der Staats-schulden 239,077,991 Rthlr. 16 Gr. 6 Pf. beträgt.Der von dem Monarchen unter dem 17ten Januar1820 genehmigte Staatsschulden-Etat führt nur anallgemeinen Staatsschulden: 191,334,067 Rthlr. 23Gr. 11 Pf., und an provinziellen: 25,914,694 Rthlr.8 Gr. 9 Pf., also in Summa 217,248-762 Rthlr.2 Gr. 8 Pf. an. Die an dieser Summe fehlenden21,829,229 Rthlr. 13 Gr. 10 Pf. sinhauf andereWeise gedeckt worden, so daß zu der Summe von217.248,762 Rthlr. 2 Gr. 8 Pf. nur noch 596,796Rthlr. 7 Gr. 4 Pf/hinzukommen, welche aus demdurch die Umwandlung höherer Valuten in Silber-geld zugetretenen Agio oder Aufgeld bei den Anleihenim Auslande.von -M3,958 Rthlr. 10 Gr.; bei denObligationen der Churmärki schert alten Landschaft169,552 Rthlr. 27.Gr^4 Pf., Lnd bei den Staats-schuldfcheinen von 23,285 Rthlr. bestehen, amd welcherBetrag mit der Hauptsumme eine Gesammkschuld von217,845,558 Rthlr. 10 Gr. ausmacht. Die ganzePreußische Staatsschuld^ ausländische und inländische,recapstulirt sich demnach wie folgt :