Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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180 Staatsschuld.

31,500,000 Rthlr. Hienach betragt die Totalsummedes ganzen Aufwandes von 1806 — 20 : 287,644,388Rthlr. 24 Sgr. Von dieser Summe wurden nun165,527,288 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf. durch verschie-dene Mittel, als außerordentliche Auflagen und An«leihen, gedeckt, so daß noch 122,117,100 Rthlr. 3Gr.2 Pf. zur Deckung verblieben. Diese Deckung konntenun nach dem Berichte der Hauptverwaltung der,'i: Staatsschulden aus den eigenen Mitteln des Landesdamals nicht beschaffen werden; denn sie war bei einerBevölkerung nicht zu erschwingen, welche in einemZeitraume von acht Jahren außergewöhnliche Lastenbis zum Werthe von ungefähr 330 Millionen Tha-lern, und wenn auch davon 130 Millionen abgerech-net werden müssen, welche als Vergütung auf ihreLeistungen in das Privatvermögen späterhin zurück«flössen, doch wenigstens noch 200 Millionen Thalerauf außergewöhnliche Weife dargebracht und verlorenhatte; es konnten daher neue außerordentliche Aufla«gen nicht bewirkt, und eben so wenig Anleihen imLande zu einer gewissen Höhe veranstaltet werde»,man mußte also die Geldquellen des Auslandes mitin Anspruch nehmen, um durch eine einzige großeOperation alle kleine Verpflichtungen zu lösen, derenimmer wiederkehrende kurze Fristen neue Kosten ver-ursacht haben würden. Zu der oben angeführten To-talsumme kommen nun noch zwei Schuldposten, näm-lich 1) die oben angeführte, am Schlüsse des Jahres1806 verbliebene alte Schuld, wovon, nach Abzugder provinziellen Staatsschulden von 4,407,568 Rthlr.23 Gc., welche auf Gebieten hafteten, die der TilsilerFrieden von der Monarchie trennte, noch blieben:49,087,345 Rthlr 4 Gr. 9 Pf.; und 2) diejenigenSchulden, welche auf den Provinzen lasteten, die seitdem Pariser Frieden wieder mir der Monarchie ver-einiget worden sind, und welche, nach Abzug der diesen