Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Summen baaren Geldes aus dem Umlaufe gekommenwaren, und dann auch der sich immer mehr und mehrausbreitende Handel und die Gewerbe, wie es in derVerordnung vom 4ken Februar 1806, wegen der inUmlauf zu bringenden Tresorscheine heißt (s.Papier-geld, Th. 107, S. 79 u. f.), größere Summen vonZahlungsmitteln erforderten rc., so wurden vier Actenvon Tresorscheinen zu 5, 50, 100 und 250 Rthlr.Cour. nach dem Münzfüße von 1764 ausgefertiget.Diese Scheine fingen nun an zu cursiren; allein derim (Lpärherbste ausgebrochene Krieg mit Frankreich,und die Ueberfluthung des Preußischen Staats mitfeindlichen Truppen, brachten den weiteren Umlauf die-ser Scheine ins Stocken, und nur erst nach demTilsi-ter Frieden fingen sie wieder an zu curfiren. Die Er-schöpfung des Staats durch den Kriegöaufwandmachte außerordentliche Mittel nothwendig, um Han-del und Gewerbe und die Finanzen aufrecht zu erhal-ten, mithin wurden auch die Staatspapiere dadurchwieder gehoben, daß sie bei den angeordneten Verkäu-fen der Krondomainen und der säkularifirten geistlichenGüter zur Abtragung der Sc-.aksschulden, und dannbei der ausgeschriebenen "Vermögens- und Einkom-menssteuer rc. als Zahlungsmittel nach dem Nominal-werthe angenommen wurden. Nach dem KöniglichenEdikte vom 20sten Juny 1812 wurde 1 Million ge-stempelter Tresorscheine zu Steueranweisungenin den vier schon oben erwähnten Arten, zu 5, 50,100 und 250 Rthlrn., ausgegeben, nämlich:

1800 Stück zu 250 Rthlr. 450,000 Rthlr.

3500 . - 100 . 350,000 -

3000 - . 50 - 150,000 '

10,000 - . 5 - 50,000 -

Summa 1,000,000 Rthlr.,