Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

und dann wurden nach demselben Edikte 3,500,000Rthlr. su porteur oder dem Inhaber auf die Ver-mögens- und Einkommensteuer ausgestellte unser-zinsliche Anweisungen in sechs Arten zu 500,1000, 2000, 3000, 4000 und 5000 Rthlr. klingendCour., nach dem Münzfüße von 1764 ausgegeben,nämlich:

100 Stück zu 5000 Rthlr.

125 -

. 4000 -

200 .

- 3000 -

250 -

- 2000 -

700 -

. 1000 .

1400 -

- 500 -

500,000 Rthlr.500,000 .

600,000 .500,000 .

700,000 -

700,000 -

Summa 3,500,000 Rthlr.Diese Anweisungen wurden von der Jmmediat-Kom-Mission zur Verwaltung der baar eingehenden Vermö-gens? und Einkommensteuer ausgestellt und von denMitgliedern unterzeichnet. Da nun bet diesen Steu-ern auch die übrigen StaatSpapiere zu einem festgesetz-ten Preiseangenommen werden sollten, so kann man ihreAnzahl und den damaligen Cours derselben leicht ausFolgendem ersehen (die Festsetzung des Preises zurAnnahme geschah am 28sien May 1812): BerlinerBanko.-Obligationen, deögleichenBanknoten undBank-kassenscheine 34 Rthlr.; Staaksschuldscheine, und die-jenigen noch existirenden Obligationen, welche die Be-stimmung haben, in Staaksschuldscheine verwandeltzu werden, 34 Rthlr.; Holländische Obligationen48Rthlr.; Wiktgensteinische zu44-Prozenc 36Rthlr.;Wittgensteinische zu 4 Prozent 34 Rthlr. DenWitt-gensteinischen Obligationen gleich zu achten sind:1) die noch rückständigen Obligationen der Anleihe inFrankfurt am Main vom 1794; 2) der Anleihe durchdie Bank in Führt ; 3) der Anleihe durch Lindenkampfund Olfers in Münster. Nutz - und Brennholz - Ad-