18 S
Staatsschuld.
und dann wurden nach demselben Edikte 3,500,000Rthlr. su porteur oder dem Inhaber auf die Ver-mögens- und Einkommensteuer ausgestellte unser-zinsliche Anweisungen in sechs Arten zu 500,1000, 2000, 3000, 4000 und 5000 Rthlr. klingendCour., nach dem Münzfüße von 1764 ausgegeben,nämlich:
100 Stück zu 5000 Rthlr.
125 -
. 4000 -
200 .
- 3000 -
250 -
- 2000 -
700 -
. 1000 .
1400 -
- 500 -
500,000 Rthlr.500,000 .
600,000 .500,000 .
700,000 -
700,000 -
Summa 3,500,000 Rthlr.Diese Anweisungen wurden von der Jmmediat-Kom-Mission zur Verwaltung der baar eingehenden Vermö-gens? und Einkommensteuer ausgestellt und von denMitgliedern unterzeichnet. Da nun bet diesen Steu-ern auch die übrigen StaatSpapiere zu einem festgesetz-ten Preiseangenommen werden sollten, so kann man ihreAnzahl und den damaligen Cours derselben leicht ausFolgendem ersehen (die Festsetzung des Preises zurAnnahme geschah am 28sien May 1812): BerlinerBanko.-Obligationen, deögleichenBanknoten undBank-kassenscheine 34 Rthlr.; Staaksschuldscheine, und die-jenigen noch existirenden Obligationen, welche die Be-stimmung haben, in Staaksschuldscheine verwandeltzu werden, 34 Rthlr.; Holländische Obligationen48Rthlr.; Wiktgensteinische zu44-Prozenc 36Rthlr.;Wittgensteinische zu 4 Prozent 34 Rthlr. DenWitt-gensteinischen Obligationen gleich zu achten sind:1) die noch rückständigen Obligationen der Anleihe inFrankfurt am Main vom 1794; 2) der Anleihe durchdie Bank in Führt ; 3) der Anleihe durch Lindenkampfund Olfers in Münster. Nutz - und Brennholz - Ad-