Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

der Krieg zwischen Frankreich und Rußland UnsereStaaten versetzt hat, fordert Uns zu Maaßregeln auf,durch welche die Vertheidigung des Vaterlandes be-wirkt, die Selbstständigkeic Unseres Reichs erhalten,und das Wohl Unserer getreuenUnterthanen behauptetwerden kann. Mit Vertrauen Erwarten Wir von ih-rer Ergebenheit, von ihrer Vaterlandsliebe, und vonihrem anererblenMuthe in Zeitender öffentlichen Noth,daß ihnen kein Opfer zu schwer seyn werde. Uns hier-bei zu unterstützen. Wir sehen Uns genölhiget, Unsohne Aufschub zu Anstrengungen zu entschließen, durchwelche die Gefahr von Unsern Staaten abzuwendensteht, und da die Einziehung der hierzu unentbehrlichenGeldmittel von Unsern einzelnen Unterthanen, einenzu großen Zeitverlust mit sich führen würde, so habenWir beschlossen, Uns zu den unvermeidlichen Ausga-ben, der schon vorhandenen Tresorscheine zu bedie-nen rc." Nach dieser Verordnung wurden nun dieTresorscheine nach der früheren Verordnung vorn4ten Februar 1806 wieder in dem Maaße hergestellt,daß sie im innern Verkehr und zu jeder Zahlung, diein Silbergeld zu leisten ist, dem baaren Gelde gleichgeachtet werden sollten, und diesem nach sollten alle Zah.lungen in Silbergeld, sowohl an öffentliche Kassenals aus denselben, und im Privatverkehr, mit Tresor,scheinen bestricken werden, jedoch mit einigen Ausnah-men, wie z. B. beiZinsenzahlungen auf die auswärti-gen Staatsanleihen, Wechselzahlungen und Anweisun-gen der Kaufleute rc. rc. Die zum Umlaufe bestimmteSumme der Tresorscheine wurde auf 10 Millionenbeschränkt, über welchen Betrag nicht hinausgegangenwerden sollte. Was nun den Umlauf der Tresorscheinebetrifft, so waren auf den Grund der Verordnung vom4ten Februar 1806 in Tresorscheinen 9,093,210 Rthlr.verfertiget. Nach der Verordnung vom 4ten Decbr.1809 an Thalerscheinen 2 , 000,000 Rkhlr., also in