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Staatsschuld.
Summa 11,093,2 lORchlr.; hiervon waren gegen Tha-lerscheine eingezogen und vernichtet worden 2 Millio-nen; und nach dem Inhalte der Verordnung vom24sten May 1812 waren umgestempelk worden IMillionRthlr. Diese 3 Millionen Rrhlr.^von der oben ange-führten Totalsumme abgerechnet, verblieben 8,093,2lORthlr., die sich theils in den Königlichen Kassen, theilsim öffentlichen Umlaufe befanden. Im December desJahres 1812 zirkulirten im Publikum 781,625 Rthlr.Die schon oben erwähnten gestempelten Tresorscheine,als Anweisung auf die Vermögens- und Einkommen-steuer , sind unter den 10 Millionen nicht begriffen.Die durch die Vermögenssteuer eingezogenen Tresor-scheine sollten, nach derVerordnung, öffentlich vernich-tet werden; jedoch sollten aus dem Betrage derselbenzunächst diejenigen 1,906,790 Rthlr., welche an derSumme der 10 Millionen fehlten, ergänzt werden,um die Kosten der neuen Fabrikation zu ersparen;auch sollten die durch die Steuer baac eingehenden Gel-der, so weit solche nicht zu den drei ersten Ausschrei-bungen auf den Grund der Verordnung vom 24stenMay 1812 gehörten, durch die Staatsschulden-Til-gungskasse ausschließlich zum Ankaufe von Tresor-scheinen verwendet werden, um solche gleichfalls derVernichtung zu überliefern. Der Befreiungskrieg1813 — 15 brachte Veränderungen in diese Verord-nungen, und machte andere Beiträge nöthig, wie schonoben angeführt worden. In Bezug auf die Tresor-scheine so erließ der Monarch unter dem 5ten Mär;aus BreSlau ein Dekret, worin es am Eingänge heißt:„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes GnadenKönig von Preußen rc. rc, haben in den uneigennützi-gen und patriotischen Ancrbietungen des Kausmanns-standeS zu haaren Darlehen, und in den Vorstellungenund Vorschlägen Unserer National-Repräsentanken dieMittel gesunden, wodurch die für die Vertheidigung