Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

die letzte Vermehrung der Kassen-Anweisungen von6 Millionen Rthlrn. kann nicht als ein Mehrbetragbetrachtet werden, weil dafür ein Kapital von 6 Mil-lionen Thalern in Staaksschuldscheinen eingezogen wor-den ; also ist die Staatsschuld, zu welcher die Summeder Kassen-Anweisungen gerechnet worden, dadurchnicht vermehrt worden. Da nun auch diese Kassen-anweisungen wieder durch den Umlauf unbrauchbargeworden sind, .so wurden, nach einer Verordnung vorn14ten Nov. 1835 in gleichem Betrage, wie die obenangeführte Tokalsumme, neue Kassen-Anweisungenanzufertigen befohlen, welche nach und nach im Jahre1836 in Umlauf gesetzt, dagegen die alten eingezo-gen und vernichtet werden sollen. Die nähere Be-schreibung der Tresorscheine oder Kaffen-Anweisungen,in soweit sie nicht schon unter Papiergeld, Th. 107,S.79 u. f., beschrieben worden sind, sinket man unterTresorfcheine, in T. Außer den Tresorscheinenoder Kassen-Anweisungen zirkuliren noch als Papier-geld 5 Thalerscheine der Ritterschastlichen Privatbankin Pommern, welche vom Staate aurorisirt und miteinem rothen Stempel der Realisationskasse auf derRückseite versehen sind.

Wie schon oben, S. 180, angeführt worden, warder Staat nach dem Befreiungskriege 1813 — 15genöthiger neue Anleihen zu machen. Die erste wurdeunter dem 5ten Februar 1817 bei dem Handlungs-hause M. A. von Rothschild und Söhne inFrankfurt am Main negoziirt; die zweite am 31stenMärz 1818 bei dem Handlungshause N. M. vonRothschild in London, und die dritte am 25stenFebruar 1830 bei demselben Handlungshause in Lon-don Behufs der Einziehung und Umwandlung derbprozentigen Obligationen vom Jahre 1818 in 4pro-zentjge. Nach dem Etats der Haupt-Verwaltungder Staatsschulden betrugen die neuen Schulden