Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

durch die Masse der zirkulirendeu Staatsschuld. Ver.schreibungen um 121,695 Stück einzelner Kapitaldo-kumente ermäßiget worden ist; außerdem sind, theilsmit den verpfändeten Dominalgrundstücken auf dieErwerber dieser Letzteren übergegangen, theils beson-derer Umstände wegen außerordentlich abgetragen wor.den, zusammen 161,940 Rchlr., und zuletzt sind alsuntilgbar mit ihrer Rente 40,000 Rchlr. auf den Fi-nanz - Etat übergegangen. Der Etat der gesammtenStaatsschuld hat demnach innerhalb der dreizehnJahre der Hauptverwaltung der Staatsschulden eineVerminderung von mehr denn einem Fünftel der gan-zen ursprünglichen verzinslichen Kapikalschuld von206,605,211 Rchlr. erfahren, nämlich um 42,976,727Rchlr. 29 Sgr. 6Pf. Von den darunter begriffenen,dem Tilgungsfonds gehörigen Kapital-Dokumentenüber 42,774,787 Rchlr. 29 Sgr. 6 Pf., sind nachder Vorschrift des Regenten 22,170,697 Rchlr.2 Sgr. 10 Pf. verbrannt worden; 20,604,090 Rchlr.26 Sgr. 8 Pf. liegen kassict unter dem gemeinschaft-lichen Verschlüsse der Hauptverwaltung der Staacs-schulden und des Berliner Magistrats im Gewahrsamund Mitverschluß des KammergerichkS. Es wurdenämlich durch eine Königliche Verordnung vom 17tenJanuar 1820 wegen der künftigen Behandlung desStaatsschuldenwesenS bestimmt: daß die Deputationdes Magistrats der Residenz, mit der KöniglichenSkaakSschulden-VerwaltungSbehörde, die, nach Maaß.gäbe eben dieses Gesetzes, angekauften und eingelösetenStaatsschulden«Dokuments jährlich nach erfolgtemRechnungsabschlüsse in gemeinschaftlichen Verschlußnehmen und für deren abgesonderte und sichere Aufbe-Wahrung in dem Depositors des Königlichen Kam-mergerichts Sorge kragen soll. Ferner wurden nochvon den auf dem Wege der außerordentlichen Tilgung,so wie von den durch die Kündigung der mit mehr als