Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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200 Staatsschuld.

so daß die Staatsschuldscheine im Jahre 1831 wiederauf 83^ Prozent herabsanken, aber auch wieder, nach.dem die Ruhe größtenteils in Europa zurückgekehrtwar, und der Friede dem Preußischen Staate erhaltenwurde, in eben dem Verhältnisse stieg, so daß derCourö derselben im Jahre 1833 wieder 97 Prozenterreichte, eine Höhe, welche selbst die äprozentigenEffekten einiger andern Staaten bis dahin nicht er«reichen konnten; ein Beweis von der Pünktlichkeitin Beseitigung der eingegangenen Verpflichtungen,welche nur allein den Staatskredit aufrecht erhal-ten, und dadurch auch den Cours der Staatöpa-piere auf einer angemessenen Höhe halten kann.Die Verwaltung der Staatsschulden hat zur Bestreutung aller der Staatsschulden-Tilgungökasse obliegen-den Verpflichtungen in dem Zeiträume von 1820 bis1833, also in dreizehn Jahren, eine Summe von137,962,966 Rchlr. 2 Pf. verwendet, wozu der Mo-narch noch besondere Beiträge oder Einnahmen ange-wiesen hat; blpß an Geldern, welche aus den Ver-äußerungen derDomainen geflossen sind, 23,818,475Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Folgende Berechnung derEinnahme und Ausgabe der Staatsschulden-TilgungS-kasse vom Isten Januar 1833, wird eine Uebersichtvon der Verzinsung und Tilgung der mit demgedachten Jahre begonnenen neuen zehnjährigen Til-t,ungsperiode geben, welcher der Etat der gesammtenStaatsschulden, nach dem Abzüge der oben angeführten

42,976,727 Rthlr. 29 Sgr.6 Pf., von 174,868,830Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. zum Grunde liegt. Die Ein-nahme bestand: aus 8,432,040 Rchlr. 10 Gr. 1lPf-an Domainen- und Forst-Einkünften, und aus denDomainen-Verkäufen und denSalzgefällen; 332,862Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf. an Beiträgen der Regie-rungS-Hauptkassen zur Tilgung der auf ihren Etatsstehenden provinziellen Staatsschulden, und 1,169