Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld. 207

Verbindlichkeiten, theiliveise sehr bald wieder ersetzt,und durch eine Anleihe im Auslande zur besseren Re.gulirung und Abtragung der inneren Staatsschulden,um dadurch die Industrie und den Handel zu beför-dern, der Kredit wieder gehoben. Da sich der Preußi.sche Staat von dem Churfürsten Friedrich Wil.Helm dem Großen an durch die Industrie und denHandel seiner Bewohner, durch den genannten Für.sten kräftig unterstützt, auszuzeichnen anfing, so istdieses Bestreben der Einwohner auch unter den fol-genden Regierungen mit stets erhöheter Thätigkeitfortgesetzt worden," besonders aber unter der RegierungKönig Friedrichs des Großen, der durch seineFührung der Staatsverwaltung, durch seine Liberali.rat und Toleranz, Industrie und Handel, Künste undWissenschaften in seinen Staaten zu einer Höhe stei.gerte, die ihm die allgemeine Bewunderung der Re-genrrn und Völker zuzog. Unter ihm befestigte sichder Wohlstand der Nation und trug ansehnliche Früchtezur Vermehrung des StaatSvermögenö, wodurch esdiesem Monarchen möglich ward, seinem Nachfolgerdas Land im Wohlstände und Ansehen, ein großesschlagfertiges und geübtes Heer, und eine gefüllteSchatzkammer zu hinterlassen. Nach diesem Maaß-stabe der Finanzverwaltung und Gewerbsamkeit hatsich nun das Land auch unter den folgenden Regentenfortgebildet. Um das Jahr 1805 betrug das ächteNationaleinkommen, das heißt, dasjenige, was ausGrund und Boden fließt, worunter aber das, wasdurch Verarbeitung der Naturgüter weiter verdientwird, nicht mitbegriffen ist, nach Krug (Abriß derneuesten Statistik des Preußischen Staais, Th. 1,S. 224) 261 Millionen Rthlr., wovon auf jeden Ein-Ab Zghj ^ 9,580,000 damals gerechnet,jährlich 27x Rthlr. kommen. Dem guten Organis-mus in der Preußischen Staatsverwaltung, auch nach