Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

buch für das Jahr 1807), im Jahre 1807 80 Millio-nen Gulden, und im Jahre 1813 wurden sie auf 90Millionen Gulden angegeben. Dieser Regent thatnun Alles, um den gesunkenen Kredit des Staatswährend der Rheinbundesgenossenschaft wieder zuheben, und wenn es ihm gleich damit nicht indemganzen Umfange in dieser Periode gelingen wollte,wie es nach seinen Staakseinrichtungen sein sehnlich-ster Wunsch war, so geschah es doch nach dem Frie-den 1815, wo Bayern ein Theil des Deutschen Staa-tenbundes bildet. Nach den ersten Budgetö der vonMaximilian 1818 neu errichteten Kammern, betru-gen die Staatseinkünfte über 28 Mill. Gulden, undnach den in dem lehren Jahre, 1825, seiner Regierunggeordneten Budgets für die Jahre 1825 — 1831 be-trugen die Einkünfte auf jedes Jahr 29,886,790 Gul-den; darunter direkte Auflagen 8,260,700, und indi-rekte 10,672,500 Gulden, und die StaatSauSgaben29,885,710 Guld.; darunter die StaatSschulden-Til-gungöanstalten 8,334,500, die Civilliste 2,745,000,und der Militair-Etat 7,880,000 Gulden. Die Bud-gets der StaatSeinnahme, welche unter dem KönigeLudwigdem Ersten für die sechsjährige Finanz-periode von 1831 — 37 am 12ten September 1831öffentlich bekannt gemacht worden sind, betragen aufjedes Jahr, mit .Ausschluß des Militair - Etats,20,561,336 Gld. die Specifikation lautet, nach einemdoppelten oder zweifachen Anschlage, wie folgt:

Jährliche Etats. Voranschlag der Antrag des 2tenSraats-Regicr. Ausschusses.Staatsschuldentilgung 8,100,668 Gl. 8,100,668 Gl-Königl. Haus- und Hof-staat 3,200,300 - 2,500,000 -

Staatsratl, 73,000 - 68,548 -

Ständeversammlnng 50,000 - 50,000 -

Ministerium des HauseS

und des Aeußer» 506,705 - 446,689 -