Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Ministerium der Justiz 923,969 Gl.Ministerium des Innern 660,000 -Landgerichte 1,157,966 -

MinisteriumderFinanzen 772,000 -Erziehung und Bildung 767,812 -Kultus 1,336,118 -

Gesundheitspflege 151,000 -

Wohlthätigkeit 169,000 -

Sicherheit 414,000 -

Industrie und Kultur 156,091 -Besondere Leistungen anGemeinden 109,000 -

Steuerkataster 600,000 -

Straßen - Brücken- undWasserbau 1,232,216 -

Landbau 638,000 -

Wittwen- und Waisen-pensioileu 140,000 -

943,960 Gl.692,900 -1,207,966 -772,000 -1,021,090 -1,340,717 -154,000 -144,312 -414,000 -172,591 -

109,000 -600,000 -

1,232,216 -528,276 -

65,000 -

in Summa 21,160,836 Gl. 20,563,933 Gl.

Der Militair>Ekat beträgt jährlich 6 Millionen Gul-den für die aktive Armee. Nach einem zweiten Be.richte des zweiten Ausschusses vom I7ten Septemberdes genannten Jahres hat die Regierung das Budget^ der Einnahme auf 28,353,057, und daS der Ausgabeauf 27,986,611 Gulden gestellt, wogegen der genannteAusschuß das Budget der Einnahme auf 26,530,479,und das der Ausgabe auf 26,279,208 Gulden berech-net, so daß dem Reichsreferve-FondS ein Ueberschußvon 251,271 Guld. verbleibt. Das Ministerium desInnern ist nämlich auf 703,400 Gulden gesetzt wor-den, und erhielt noch einige Zuschüsse, unter andern32,000 Guld. für Besoldungen, Regiekosten derRech-nungs-Kommissariate bei den Kreisregierungen; dannwurde noch ein Zuschuß von 52,000 Gulden bean-tragt, um die Ministerien der Justiz und des Innernin den Stand zu setzen, die Gehaltsvermehrung derLandgerichts. Assessoren und Landgerichts-Aktuare zu